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Engels an Richard Fischer
in Berlin

London, 15. April 95
41, Regent’s Park Road, N. W.

Lieber Fischer,

Die 400 Mark dankend erhalten, werde sie morgen einwechseln lassen und an die Erben verteilen.

Es geht also mit den Aufsätzen der alten „Rh[einischen] Ztg.“ wie ich befürchtete1: Das Urheberrecht ist verfallen und wir können nur durch rasches Handeln unsern Besitzstand retten. Es ist also ganz in der Ordnung, wenn Du sofort anzeigen lässest, die Artikel würden bei Euch erscheinen, von mir eingeleitet resp. annotiert. Etwa unter dem Titel:
„Karl Marx’ literarische Erstlinge. Drei Aufsätze aus der (ersten) ‚Rheinischen Zeitung‘ 1842. I. Der Rheinische Provinziallandtag über Preßfreiheit. II. Derselbe über das Holzdiebstahlsgesetz. III. Die Lage der Weinbauern an der Mosel. Herausgegeben und eingeleitet von F.E[ngels].“

Der Titel gefällt mir nicht recht, wenn möglich, müßtest Du Dich an einer bestimmten Titelangabe herumdrücken, bis wir einen passenden gefunden. Was den Moselartikel angeht, so bin ich der Sache soweit sicher, als ich von M[arx] immer gehört, grade durch seine Beschäftigung mit dem Holzdiebstahlsgesetz und mit der Lage der Moselbauern sei er von der bloßen Politik auf ökonomische Verhältnisse verwiesen worden und so zum Sozialismus gekommen. Und wir haben den Moselartikel in unsern Gesprächen immer als von ihm herrührend behandelt. Gelesen habe ich ihn nicht, ich war damals schon in England. Da es aber sehr lange her ist, daß wir darüber sprachen, will ich die Möglichkeit eines Mißverständnisses nicht ganz ausschließen, wenn ich den Artikel vor mir habe, kann ich mich absolut nicht mehr irren.

Was nun Deinen großen Plan angeht, so glaube ich, daß Du diesen besser ruhen lässest, bis das Schicksal der Umsturzvorlage entschieden ist. Eine Bibliothek, die historische Dokumente resp. Schriften aus früheren Perioden wieder auflegt, verträgt keine Zensur – ganz und wörtlich, oder gar nicht. Und am allerwenigsten könnte ich mich dazu verstehn, an M[arx]’s und meinen alten Arbeiten eine wenn auch noch so geringe Kastrierungsprozedur behufs Anpassung an momentane Preßverhältnisse zuzulassen. Da wir aber sehr ungeniert geschrieben haben und alle Augenblicke Dinge gerechtfertigt, die in kaiserlich deutschen Landen Vergehen und Verbrechen sind, wäre ein Neudruck in Berlin nach Annahme jenes Mustergesetzes keineswegs ohne viel Streicherei möglich.

Zweitens aber habe ich den Plan, Marx’ und meine kleineren Sachen in einer Gesamtausgabe wieder vors Publikum zu bringen, und zwar nicht in Lieferungen, sondern gleich in ganzen Bänden. Ich habe darüber auch schon mit August korrespondiert, und sind wir wegen der Sache noch in Verhandlung. Sprich also nach seiner Rückkehr mal mit ihm; ich bin noch gar nicht sicher, ob ein solches Unternehmen etwas für Euch ist und ebensowenig, ob Ihr, d. h. der „Vorwärts“-Verlag, dafür die besten Leute seid – auch abgesehn von der Preßschinderei, die mich schon an einen außerreichsdeutschen Verleger als vielleicht unvermeidliches Auskunftsmittel hat denken lassen.

Eine Lieferungsausgabe würde Marx nie zugelassen haben, einmal hat er bei der 2. Aufl. des „Kapital“ I Meißner gestattet, diesen in 7 großen Lieferungen à zirka 7 Bogen herauszugeben, hatte aber auch daran genug. Bücher wie die „Heilige Familie“, „Herr Vogt“ etc. in Lieferungen à 2 Bogen oder so zu zerstückeln, geht erst recht nicht. Da haben die Leute absolut nichts von der Lektüre, dies brockenweise Lesen führt nur zu Unverstand.

Die „Tribune“-Artikel existieren nur englisch.

Die Feiertage wären ohne viel Pech bei recht schönem Wetter überstanden. Sonst nichts Neues. Sowie Du die Abschrift von einem der 3 Artikel der „Rh[einischen] Ztg.“ hast, so schick sie mir bitte gleich zu, damit ich an die Arbeit gehn kann. Eingeschrieben unter Streifband oder sonstwie unter Sicherheitsmaßregeln.

Viele Grüße allerseits.
Dein
F. E.