London, 5. April 95
41, Regent's Park Road, N.W.
Lieber Fischer,
Meinen Brief vom 3. wirst Du erhalten haben. Heute morgen kam Deine Postkarte. Also wieder eine Unannehmlichkeit.
Ich bitte Dich, sofort einen Rechtsanwalt zu konsultieren, inwiefern die Marxschen Erben noch ein literarisches Eigentum an den Artikeln von Marx in der „Rheinischen] Z[eitung]" von 1842 besitzen. Die Artikel sind anonym erschienen. Anonym sind sie aber Herrn Baake wertlos. Sie erhalten nur Wert für ihn durch Marx' Namen. Und wenn er sie unter M[arx]'s Namen veröffentlicht, erkennt er uns nicht dadurch wieder das literarische Eigentum zu, soweit es etwa durch die Anonymität des ersten Abdrucks gefährdet sein könnte?
Ist juristisch nichts zu machen – was erst festzustellen ist, damit wir unsre Handlungsweise danach einrichten –, so wäre das beste, Du setztest sofort jemand daran, in der Bibliothek die sämtlichen Artikel – 3 – zu kopieren und mir die Abschrift zuzuschicken, damit ich sie rasch durchsehe und eine Einleitung dazu schreibe. Es sind die drei Artikel
1. Über die Verhandlungen des Rheinischen Provinziallandtags,
2. Über Holzdiedstahl,
3. Über die Lage der Weinbauern an der Mosel.
Ihr müßtet dann sofort anzeigen, daß die Artikel bei Euch von mir mit Einleitung und Noten (etwaigen) herausgegeben werden.
Bei den Russen ist es alltäglicher Usus, daß sie, ohne auch nur um Erlaubnis zu fragen, ins Autorrecht eingreifen, „im Interesse der Propaganda" und nicht minder manchmal im Interesse ihrer eignen Spezialdruckerei und Verlagsanstalt gegenüber andern. Von Deutschen aber bin ich das nicht gewohnt bisher.
Hätte ich nur gewußt, was ich nur vermutet hatte, daß die alte „Rh[einische] Z[eitung]" auf der Berliner Bibliothek ist – ich wäre schon 1893 hingegangen und hätte nachgesehn, und wir wären auch in andern Dingen ein gut Stück weiter.
Ist der Baake ein Bruder des Kurt B[aake]?
Grüße allerseits.
Dein
F. E.