[London] 11 May 1870
Dear Fred,
Ich sehe erst heute aus Deinem Briefe, daß ich vergessen hatte, den Wilhelm einzulegen. Folgt hiermit, ditto Brief von Bracke etc., den ich zurück haben muß vor Dienstag, wo ich wieder auf dem Strumpf zu sein vorhabe. Mainz, Darmstadt, Mannheim? Wäre Mannheim nicht am besten? Mainz ist eine preußische Festungsstadt.
Was die Welschen angeht, so finde ich die Hauptsache nicht in meinen Heften. Doch so viel:
„Der Gütergemeinschaft ging zur Seite die schon im Altertum bekannte keltische Lockerheit des Ehebandes, zugleich aber Stimmrecht der Weiber in der Stammversammlung.“ (W.Wachsmuth, „Europäische Sittengeschichte“. Zweiter Teil, Leipzig 1833.)
Wachsmuth gründet seine Darstellung namentlich auf die Gesetze des Königs Dyonwall Moelmud und Howel Ddas. „Leges Molmutinae. Übersetzt von Will[iam] Probert: ‚The ancient laws of Cambria, containing the institutional triads of D.Moelmud, the laws of Howel the good, triadical commentaries, code of education, and the hunting laws of Wales‘, London 1823“, und: „Edward Davies, ‚Celtic Researches‘, London 1804“.
Als Kuriosa finde ich in meinen Heften notiert:
„Satzungen über Prüfung der Jungfrauschaft. Das Zeugnis einzelner genügt, z.B. des Mädchens über ihre Jungfernschaft.“
„Ein Mann, der eine Beischläferin um einer andern willen verstoßen hat, büßt mit so viel Denarien, als zur Bedeckung des Hintern der Klagenden gehören. Ein Weib, das gegen einen Mann auf Notzucht klagt, faßt mit der Linken dessen Glied, legt die Rechte auf Reliquien und beschwört so die Aussage.“
„Unzucht mit der Königin kostet doppelte Mult1 an den König.“
Das erste Kapitel des Buchs vom Landrecht handelt von den Weibern.
„Schlief seine Frau bei einem andern Mann und schlägt er sie, so büßt er seine Ansprüche auf Vergütung ein... Was die Frau veräußern durfte – nach dem Stand verschieden – ist genau angegeben. Die Frau des Bauern (taenigh) durfte nur ihr Halsband veräußern und verborgen nur den Sieb, und zwar nicht weiter als ihre Stimme, wenn sie um Rücklieferung rief, gehört werden konnte. Die Frau des Edelmanns (nihelms) durfte Mantel, Hemd, Schuhe etc. veräußern, verborgen aber das gesamte Wirtschaftsgerät. Genügender Grund zur Scheidung war für die Frau Unvermögen, Krätze und übler Atem des Mannes.“
Sehr galante Jungen, diese Kelten! Auch geborene Dialektiker, weil alles in Triaden verfaßt. Über die Phanerogamie kann ich bei Wiederausgang aus dem Haus Wachsmuth im Museum nachsehn.
Bei dieser Gelegenheit finde ich auch in meinen Heften Zitate von einigen Schriften über Irland, die Du aber sicher gesehn hast oder die auch überflüssig neben besseren Quellen sind. Ein Buch, wovon ich den Titel nicht ordentlich lesen kann, „Ogygia“ oder „Ogygia“, von R.O’Flaherty, London 1685.
Dr. Charles O’Conor: „Scriptores Rerum Hibernicarum“. Buckingham (1814–1826, 4 Bände).
„The antiquities and history of Ireland“, by Jam. Ware, London 1705; Ware, „Two books of the writers of Ireland“. Dublin 1709.
Mit dem Bakunin hat sich entweder das Geschäft verschlagen oder man hat’s so eingerichtet pour sauver les apparences2. Ich finde nämlich bei näherer Ansicht, daß Ogarew der Redakteur.3 Bak[unin] hat in den ersten Nummern nur einen Brief, worin er fremd tut, die Redaktion auch wegen Mangel an Prinzip etc.anklagt, sich als Sozialist und Internationalen breit-macht etc. Jedoch, with all that4, kömmt sein Schreiben darauf hinaus, daß in der Theorie alle Koalitionen zu verdammen, aber in der Praxis allerdings Oglarew] recht habe. Es gelte jetzt vor allem die Zarenmacht zu stürzen, dazu sei Vereinigung aller ihr feindlichen Parteien nötig etc.etc. Später könnten sie sich untereinander hauen etc. Also die „Politik“ in Rußland den Sozialisten erlaubt, jedoch beileibe nicht in Westeuropa!
Die russischen Sachen, die ich Dir heute schicke, kannst Du behalten, da ich doppelte Exemplare besitze.
Salut.
Dein K.M.
Wegen der irischen grammar werde ich mich umsehn, sobald ich wieder ausgehn kann.
Der Zustand des letzten Briefs nicht Schuld der Post.