C. Aufzeichnungen und Dokumente (August 1847 – März 1848)

1
[Notiz von Marx über die Bildung der Brüsseler Gemeinde
des Bundes der Kommunisten vom 5. August 1847]

5. August. Konstitution d[er] neuen Gemeinde
Gewählt: Präsident – Marx
Sekretär u[nd] Kassierer: Gigot
Kreisvorstand: Gigot, Junge, Marx, Wolff

Nach der Handschrift.

2
Die Demokratische Gesellschaft zur Einigung und
Verbrüderung aller Völker, mit dem Sitz in Brüssel (Belgien),
an das Schweizer Volk

Schweizer Brüder!

Ein schmerzvoller Kampf wurde soeben bei Euch beendet. Mit Besorgnis und Trauer, die edle Herzen angesichts eines Bürgerkrieges stets empfinden, sind alle Nationen Zeugen dieses Kampfes gewesen.

Wir haben hier nicht auf die Ursachen dieses Kampfes einzugehen. Die zwei Parteien wollten ihn allein ausfechten, ohne irgend jemandes Vermittlung in Anspruch zu nehmen.

Möge der Vorwurf der sträflichen Unvorsichtigkeit diejenigen treffen, die sich ungerufen zu geschäftigen Richtern Eurer inneren Debatten aufwarfen.

Aber diese Unvorsichtigkeit droht einen anderen Charakter anzunehmen.

Die Freunde der Freiheit sind mit Recht darüber empört, ja sogar alarmiert.

Mehr oder minder heiße, mehr oder minder ehrliche Wünsche und sogar Hilfsangebote aus diesem oder jenem Anlaß konnte man erklären, ohne zunächst auf andere Beweggründe zurückzugreifen als auf die der Verschiedenheit menschlicher Meinungen in Angelegenheiten des politischen oder religiösen Glaubens.

Heute handelt es sich aber um etwas anderes. Die Einmischung eines Kongresses von Königen in Eure Angelegenheiten ist nur als ein offener oder versteckter Angriff auf Eure Institutionen, insbesondere auf die Entwicklung, die Ihr ihnen während der letzten fünfzehn Jahre rechtmäßig gegeben habt, zu verstehen.

Ihr, unsere Schweizer Brüder, die Ihr seit fast sechs Jahrhunderten Hüter jenes Schatzes an Freiheit seid, welchen der räuberische Feudalismus aus fast allen anderen Teilen Europas nach und nach vertrieben hat – in dieser entscheidenden Stunde, da alle Nationen sich anschicken, ihren Anteil an dieser Freiheit von Euch zu fordern, seid Ihr es uns wie auch Euch selbst schuldig, ein letztes Mal diesen kostbaren Schatz zu verteidigen.

Wenn Ihr Euch diesen Schatz rauben ließet, wären die sechs Jahrhunderte beharrlicher Wachsamkeit, für die wir Euch bald zu hoher Dankbarkeit verpflichtet sein werden, für Euch und für das übrige Europa verloren.

Die demokratischen Einrichtungen würden jenseits der Meere auf den Boden einer neuen Welt verbannt und würden für lange Zeit aufhören, für uns ein Vorbild zu sein, das wir ständig vor Augen hätten und dem wir mühelos nacheifern könnten.

Die Lenkung des Staates durch Führer, die von allen gewählt sind; die Verwaltung des Staates ohne schuldenbeladene Finanzen, ohne Ruinierung der Schaffenden zugunsten einer Horde unnützer Kommis; der Schutz des Staates ohne stehendes Heer; das kommerzielle und industrielle durch keine Zollschränken behinderte Gedeihen des Staates; Glaubensfreiheit, nicht Herrschaft der Kirche; wo fänden wir dann das Vorbild jener Ordnung, die heute ganz Europa anstrebt, wenn die Schweiz zulassen sollte, daß sich eine Bande von Königen, Bankiers, Ministern, Mietlingen, Monopolisten und Sektierern in ihre Angelegenheiten einmischt?

Ihre Einmischung kann nur das Ziel haben, endlich im Zentrum Europas dieses ihnen so fatale Vorbild einer Nation auszumerzen, die sich regiert ohne sie.

Wir, die durch die jüngsten politischen Fährnisse aus allen Teilen Europas hier zusammengetrieben worden sind; die wir inmitten eines kleinen Volkes leben, das fast so wie auch Ihr frei ist; wir, Schweizer Brüder, halten es, da wir das so gut begriffen haben, für unerläßlich, an Euch einstimmig den Wunsch zu richten: widersteht den gegen Euch geplanten diplomatischen Intrigen.

Wir beschwören Euch also, den hinterhältigen Vermittlungsangeboten kein Gehör zu schenken, die Euch von fünf Höfen (wir sagen nicht: von fünf Völkern) zugegangen sind, welche sich zusammengetan haben, um Euch in eine tödliche Falle zu locken.

Falls sie zu Drohungen greifen, laßt Euch darüber keine Furcht anwandeln. Nur vor ihrer Tücke müßt Ihr Euch hüten.

Selbst wenn es ernst würde mit ihren Drohungen, so würdet Ihr besonnen Eure Kräfte mit den Kräften messen können, über welche die Höfe angesichts ihrer täglich wachsenden inneren Schwierigkeiten wirklich verfügen.

Sollten sie die Absicht haben, Euch mit Gewalt zu zwingen, so würde es Euch nicht an Hilfe fehlen. Wir empfehlen noch einmal, Schweizer Brüder, den heiligen Schatz der demokratischen Freiheit Europas Eurer Obhut, den Ihr bis jetzt so gut zu hüten verstanden habt und den Ihr letzthin für die Rechte und Interessen der Mehrheit nutzbar zu machen wußtet.

Wir versichern Euch hier im voraus unserer Anerkennung für die Standhaftigkeit, die Ihr der Welt beweisen werdet, und des Ausdrucks unserer lebhaftesten Sympathie.

Für die obengenannte Demokratische Gesellschaft und auf Grund des Beschlusses, der von der Vollversammlung am 29. November 1847 nach der an diesem Tag im Brüsseler Rathaus abgehaltenen Gedenkfeier für Polen gefaßt wurde, das Komitee der Gesellschaft.

General Mellinet, Chef der Zivillegionen 1830, Ehrenpräsident
L. Jottrand, Advokat, ehemaliges Mitglied des Belgischen Nationalkongresses 1830, Präsident
Maynz, Advokat am Appellationsgericht in Brüssel
Imbert, Vizepräsident, ehemaliger Redakteur des „Peuple Souverain“ in Marseille
Karl Marx, ehemaliger Redakteur der „Rheinischen Zeitung“, Vizepräsident
Lelewel, Joachim, Mitglied der Nationalregierung
Georg Weerth
Der Sekretär der Gesellschaft, A. Picard, Advokat am Appellationsgericht in Brüssel
Spilthoorn, Advokat am Gericht in Gent. Chef der Provisorischen Regierung Flanderns 1830
Pellering, Arbeiter, Schuhmacher
A. von Bornstedt, Redakteur der deutschen Zeitung in Brüssel

Die in Brüssel in einer Gesellschaft vereinigten deutschen Arbeiter haben der vorliegenden Adresse zugestimmt. Die Zustimmung wird von folgenden Mitgliedern des Komitees dieser Gesellschaft bestätigt:

Der Präsident – Wallau
Der Vizepräsident – Heß
Wolff, Sekretär
Riedel, Schatzmeister

Nach: Karl Marx/Friedrich Engels, Historisch-kritische Gesamtausgabe, Erste Abteilung, Bd. 6, Berlin 1932, S. 632-634.
Aus dem Französischen.

3
Statuten des Bundes der Kommunisten

Proletarier aller Länder, vereinigt Euch!

ABSCHNITT I
Der Bund

Art. 1. Der Zweck des Bundes ist der Sturz der Bourgeoisie, die Herrschaft des Proletariats, die Aufhebung der alten, auf Klassengegensätzen beruhenden bürgerlichen Gesellschaft und die Gründung einer neuen Gesellschaft ohne Klassen und ohne Privateigentum.

Art. 2. Die Bedingungen der Mitgliedschaft sind:

A) diesem Zweck entsprechende Lebensweise und Wirksamkeit;
B) revolutionäre Energie und Eifer der Propaganda;
C) Bekenntnis des Kommunismus;
D) Enthaltung der Teilnahme an jeder antikommunistischen politischen oder nationalen Gesellschaft und Anzeige der Teilnahme an irgendwelcher Gesellschaft bei der vorgesetzten Behörde;
E) Unterwerfung unter die Beschlüsse des Bundes;
F) Verschwiegenheit über das Bestehen aller Angelegenheiten des Bundes;
G) einstimmige Aufnahme in eine Gemeinde.

Wer diesen Bedingungen nicht mehr entspricht, wird ausgeschlossen. (Siehe Abschnitt VIII.)

Art. 3. Alle Mitglieder sind gleich und Brüder und als solche sich Hülfe in jeder Lage schuldig.

Art. 4. Die Mitglieder führen Bundesnamen.

Art. 5. Der Bund ist organisiert in Gemeinden, Kreisen, leitenden Kreisen, Zentralbehörde und Kongresse.

ABSCHNITT II
Die Gemeinde

Art. 6. Die Gemeinde besteht aus wenigstens drei und höchstens zwanzig Mitgliedern.

Art. 7. Jede Gemeinde wählt einen Vorstand und einen Beistand. Der Vorstand leitet die Sitzung, der Beistand führt die Kasse und vertritt den Vorstand im Falle der Abwesenheit.

Art. 8. Die Aufnahme neuer Mitglieder geschieht durch den Gemeindevorstand und das vorschlagende Mitglied unter vorheriger Zustimmung der Gemeinde.

Art. 9. Gemeinden verschiedener Art sind sich gegenseitig unbekannt und führen keine Korrespondenz miteinander.

Art. 10. Die Gemeinden führen unterscheidende Namen.

Art. 11. Jedes Mitglied, welches seinen Wohnort verändert, hat zuvor seinen Vorstand davon in Kenntnis zu setzen.

ABSCHNITT III
Der Kreis

Art. 12. Der Kreis umfaßt wenigstens zwei und höchstens zehn Gemeinden.

Art. 13. Die Vorstände und Beistände der Gemeinden bilden die Kreisbehörde. Diese wählt sich einen Vorsteher aus ihrer Mitte. Sie steht in Korrespondenz mit ihren Gemeinden und dem leitenden Kreise.

Art. 14. Die Kreisbehörde ist die vollziehende Gewalt für sämtliche Gemeinden des Kreises.

Art. 15. Einzelstehende Gemeinden haben sich entweder an einen schon vorhandenen Kreis anzuschließen oder mit anderen einzelnen Gemeinden einen neuen Kreis zu bilden.

ABSCHNITT IV
Der leitende Kreis

Art. 16. Die verschiedenen Kreise eines Landes oder einer Provinz stehen unter einem leitenden Kreis.

Art. 17. Die Einteilung der Kreise des Bundes in Provinzen und die Ernennung der leitenden Kreise geschieht vom Kongreß auf Vorschlag der Zentralbehörde.

Art. 18. Der leitende Kreis ist die vollziehende Gewalt für sämmtliche Kreise seiner Provinz. Er steht in Korrespondenz mit diesen Kreisen und mit der Zentralbehörde.

Art. 19. Neu entstehende Kreise schließen sich dem nächsten leitenden Kreise an.

Art. 20. Die leitenden Kreise sind provisorisch der Zentralbehörde und in letzter Instanz dem Kongreß Rechenschaft schuldig.

ABSCHNITT V
Die Zentralbehörde

Art. 21. Die Zentralbehörde ist die vollziehende Gewalt des ganzen Bundes und als solche dem Kongreß Rechenschaft schuldig.

Art. 22. Sie besteht aus wenigstens fünf Mitgliedern und wird gewählt von der Kreisbehörde des Orts, an den der Kongreß ihren Sitz verlegt hat.

Art. 23. Die Zentralbehörde steht in Korrespondenz mit den leitenden Kreisen. Sie stattet alle drei Monate einen Bericht über den Zustand des ganzen Bundes ab.

ABSCHNITT VI
Gemeinsame Bestimmungen

Art. 24. Die Gemeinden und Kreisbehörden sowie die Zentralbehörde versammeln sich wenigstens alle vierzehn Tage einmal.

Art. 25. Die Mitglieder der Kreisbehörde und der Zentralbehörde sind auf ein Jahr gewählt, wieder wählbar und von ihren Wählern jederzeit absetzbar.

Art. 26. Die Wahlen finden im Monat September statt.

Art. 27. Die Kreisbehörden haben die Diskussionen der Gemeinden dem Zwecke des Bundes gemäß zu leiten.

Scheint der Zentralbehörde die Diskussion gewisser Fragen von allgemeinem und unmittelbarem Interesse, so hat sie den ganzen Bund zur Diskussion derselben aufzufordern.

Art. 28. Einzelne Bundesmitglieder haben in wenigstens dreimonatlicher, einzelne Gemeinden in wenigstens monatlicher Korrespondenz mit ihrer Kreisbehörde zu bleiben.

Jeder Kreis muß wenigstens alle zwei Monate an den leitenden Kreis, jeder leitende Kreis wenigstens alle drei Monate einmal an die Zentralbehörde über seinen Bezirk berichten.

Art. 29. Jede Bundesbehörde ist verpflichtet, die für die Sicherheit und das kräftige Wirken des Bundes gehörigen Maßregeln innerhalb der Statuten unter ihrer Verantwortlichkeit und unter sofortiger Anzeige an die höhere Behörde zu treffen.

ABSCHNITT VII
Der Kongreß

Art. 30. Der Kongreß ist die gesetzgebende Gewalt des ganzen Bundes. Alle Vorschläge über Abänderung in den Statuten werden der Zentralbehörde durch die leitenden Kreise eingesandt und von ihr dem Kongreß vorgelegt.

Art. 31. Jeder Kreis sendet einen Abgeordneten.

Art. 32. Jeder einzelne Kreis unter 30 Mitgliedern sendet einen Abgeordneten, unter 60 zwei, unter 90 drei usw. Die Kreise können sich durch Bundesmitglieder, die ihren Lokalitäten nicht angehören, vertreten lassen. In diesem Falle haben sie aber ihrem Deputierten ein ausführliches Mandat zu übersenden.

Art. 33. Der Kongreß versammelt sich im Monat August jedes Jahres. In dringenden Fällen beruft die Zentralbehörde einen außerordentlichen Kongreß.

Art. 34. Der Kongreß bestimmt jedesmal den Ort, an dem die Zentralbehörde für das kommende Jahr ihren Sitz haben soll, und den Ort, an dem der Kongreß sich zunächst versammeln wird.

Art. 35. Die Zentralbehörde hat im Kongreß Sitz, aber keine entscheidende Stimme.

Art. 36. Der Kongreß erläßt nach jeder Session außer seinem Rundschreiben ein Manifest im Namen der Partei.

ABSCHNITT VIII
Vergehen gegen den Bund

Art. 37. Wer die Bedingungen der Mitgliedschaft verletzt (Art. 2), wird, je nach den Umständen, aus dem Bunde entfernt oder ausgestoßen. Die Ausstoßung schließt die Wiederaufnahme aus.

Art. 38. Über Ausscheidung entscheidet nur der Kongreß.

Art. 39. Einzelne Mitglieder kann der Kreis oder die einzeln stehende Gemeinde unter sofortiger Anzeige an die höhere Behörde entfernen. Der Kongreß entscheidet auch hierüber in letzter Instanz.

Art. 40. Die Wiederaufnahme entfernter Mitglieder geschieht durch die Zentralbehörde auf Antrag des Kreises.

Art. 41. Über Verbrechen gegen den Bund richtet die Kreisbehörde und sorgt für Vollstreckung des Urteils.

Art. 42. Die entfernten und ausgestoßenen Individuen, sowie verdächtige Subjekte überhaupt, sind von Bundes wegen zu überwachen und unschädlich zu machen. Umtriebe solcher Individuen sind sofort der betreffenden Gemeinde anzuzeigen.

ABSCHNITT IX
Bundesgelder

Art. 43. Der Kongreß setzt für jedes Land ein Minimum des Beitrages fest, welches jedes Mitglied zahlen muß.

Art. 44. Dieser Beitrag geht zur Hälfte an die Zentralbehörde, die andere Hälfte bleibt in der Kreis- oder Gemeindekasse.

Art. 45. Die Fonds der Zentralbehörde werden verwandt:
  1. zur Deckung der Korrespondenz- und Verwaltungskosten;
  2. zum Druck und zur Verbreitung propagandistischer Flugschriften;
  3. zur Aussendung von Emissären der Zentralbehörde zu bestimmten Zwecken.

Art. 46. Die Fonds der Lokalbehörden werden verwandt:
  1. zur Deckung der Korrespondenzkosten;
  2. zum Druck und zur Verbreitung propagandistischer Flugschriften;
  3. zur Aussendung von gelegentlichen Emissären.

Art. 47. Den Gemeinden und Kreisen, die sechs Monate lang ihre Beiträge für die Zentralbehörde nicht entrichtet haben, wird von der Zentralbehörde die Entfernung aus dem Bunde angezeigt.

Art. 48. Die Kreisbehörden haben längstens alle drei Monate ihren Gemeinden Rechenschaft über Ausgabe und Einnahme vorzulegen. Die Zentralbehörde legt dem Kongreß Rechnung ab über die Verwaltung der Bundesgelder und den Bestand der Bundeskasse. Jede Veruntreuung der Bundesgelder wird mit der strengsten Strafe verfolgt.

Art. 49. Außerordentliche und Kongreßkosten werden durch außerordentliche Beiträge bestritten.

ABSCHNITT X
Aufnahme

Art. 50. Der Gemeindevorstand liest dem Aufzunehmenden Art. 1 bis 49 vor, erläutert sie, hebt mit besonderem Nachdruck in einer kurzen Anrede die Verpflichtungen hervor, die der Eintretende übernimmt, und legt ihm hierauf die Frage vor: „Willst Du nun in diesen Bund eintreten?“ Beantwortet er sie mit „Ja!“, so nimmt der Vorstand ihm sein Ehrenwort ab, daß er die Verpflichtungen eines Bundesmitgliedes erfüllen will, erklärt ihn zum Mitglied des Bundes und führt ihn in der nächsten Sitzung in die Gemeinde ein.

London, den 8. Dezember 1847

Im Namen des zweiten Kongresses vom Herbste 1847.

Der Sekretär
gez. Engels
Der Präsident
gez. Karl Schapper

Nach: Wermuth und Stieber,
„Die Communisten-Verschwörungen des neunzehnten Jahrhunderts“,
Erster Theil, Anlage X, Berlin 1853.

4
Die Association démocratique in Brüssel
an die Fraternal Democrats zu London

[The Northern Star
Nr. 541 vom 4. März 1848]

Wir erhielten Ihren Brief vom vergangenen Dezember und erörterten unverzüglich die darin enthaltenen Vorschläge zum Demokratischen Kongreß aller Nationen und zur Aufnahme einer monatlichen Korrespondenz zwischen Ihrer und unserer Gesellschaft.

Den Vorschlägen, den ersten Demokratischen Kongreß hier in Brüssel abzuhalten, die Einberufung des zweiten nach London vorzusehen, den ersten Kongreß durch unsere Gesellschaft zum Jahrestag der belgischen Revolution im kommenden September einzuberufen und die Geschäftsordnung vom Komitee der Gesellschaft vorbereiten zu lassen – diesen Vorschlägen wurde einstimmig und begeistert zugestimmt.

Das Angebot, in einen regelmäßigen monatlichen Briefwechsel mit unserer Gesellschaft zu treten, wurde ebenfalls mit größter Begeisterung aufgenommen.

Wir wollen Ihnen nun eine kurze Übersicht über unsere Erfolge und die allgemeine Lage unserer Sache geben.

Der Stand unserer Gesellschaft ist so gut, wie man nur irgend wünschen kann. Die Zahl unserer Mitglieder wächst von Woche zu Woche, und die Anteilnahme der Öffentlichkeit im allgemeinen und der Arbeiterklasse im besonderen an unserer Tätigkeit nimmt im gleichen Maße zu.

Der beste Beweis für unsern Erfolg ist jedoch das Interesse, das durch unsere Tätigkeit in den Provinzen des Landes wachgerufen wurde. Aus den wichtigsten Städten Belgiens erhielten wir Aufforderungen, Bevollmächtigte zu entsenden, um demokratische Gesellschaften ähnlich der unsrigen zu schaffen und um ständige Beziehungen zu der Assoziation in der Hauptstadt aufrechtzuerhalten.

Diesen Anforderungen haben wir sofort unsere Aufmerksamkeit zugewandt. Wir entsandten eine Abordnung nach Gent, um eine öffentliche Versammlung einzuberufen, mit dem Ziel, eine Zweiggesellschaft zu gründen. Die Versammlung war außerordentlich stark besucht und empfing unsere aus Angehörigen verschiedener Nationen bestehende Abordnung mit einer Begeisterung, die kaum zu beschreiben ist. Die Gründung einer demokratischen Gesellschaft wurde sofort beschlossen, und die Namen der Mitglieder wurden in einer Liste erfaßt. Danach haben wir aus Gent die Nachricht erhalten, daß sich die Gesellschaft endgültig konstituiert hat und daß sie eine zweite Versammlung durchgeführt hat, die die erste an Zahl der Beteiligten und an Begeisterung übertraf. Mehr als dreitausend Bürger waren anwesend, und wir freuen uns, sagen zu können, daß es größtenteils Arbeiter waren.

Wir halten den in Gent erreichten Fortschritt für einen der wichtigsten Erfolge unserer Sache in diesem Lande. Gent ist die bedeutendste Industriestadt Belgiens, hat über hunderttausend Einwohner und ist in großem Maße der Anziehungspunkt für die ganze arbeitende Bevölkerung Flanderns. Die Stellung, die Gent einnimmt, ist entscheidend für die gesamte Arbeiterbewegung des Landes. Deshalb dürfen wir die Bereitschaft der Fabrikarbeiter dieses belgischen Manchester zur Wiederbelebung einer rein demokratischen Bewegung als Zeichen dafür auffassen, daß auch die Gesamtheit der belgischen Proletarier dazu bereit ist.

Wir hoffen, in unserm nächsten Brief über weitere Erfolge in andern Städten des Landes berichten zu können und so nach und nach zur Neukonstituierung einer starken, geeinten und organisierten demokratischen Partei in Belgien zu gelangen.

Wir teilen vollkommen die Ansicht, die Sie in Ihrer jüngsten Adresse an die Arbeiterklasse von Großbritannien und Irland zur Frage der „Nationalen Verteidigung" vertreten haben. Wir hoffen, daß diese Adresse weitgehend beitragen wird, das englische Volk darüber aufzuklären, wer seine wirklichen Feinde sind.

Wir haben ebenfalls mit großer Freude die Schritte verfolgt, die von der Mehrheit der englischen Chartisten unternommen wurden, um endlich eine feste Verbindung zwischen den Völkern Irlands und Großbritanniens zu erreichen. Wir haben erkannt, daß gegenwärtig die Gelegenheit günstiger ist als je zuvor, jenes Vorurteil zu überwinden, das den Haß des irischen Volkes erzeugt hat, den dieses allgemein, ohne Unterschied, gegen die unterdrückten Klassen Englands wie auch gegen die Unterdrücker beider Länder empfindet. Wir hoffen, die Führung beider, der englischen und der irischen Volksbewegung, sehr bald in den Händen Fergus O'Connors vereinigt zu sehen, und wir halten dieses sich anbahnende Bündnis der unterdrückten Klassen beider Länder unter dem Banner der Demokratie für den wichtigsten Erfolg unserer Sache überhaupt.

Wir schließen mit der Übermittlung unserer brüderlichen Grüße.

Das Komitee der Association démocratique
L. Jottrand, Vorsitzender
K. Marx, Vizepräsident
A. Picard, Avt.1, Sekretär

Brüssel, den 13. Februar 1848

Aus dem Englischen.

5
[Aus dem Bericht der „Deutschen-Brüsseler-Zeitung“
über die Versammlung der Demokratischen Gesellschaft
vom 20. Februar 1848]

[„Deutsche-Brüsseler-Zeitung“
Nr. 16 vom 24. Februar 1848]

Brüssel. Sitzung der Demokratischen Gesellschaft vom 20. Febr[uar]. Präsident: Herr Marx. – Friedrich Engels ergriff zuerst das Wort, um auf einen von der französischen Regierung im „Moniteur Parisien“ veröffentlichten Artikel über seine Ausweisung aus Frankreich zu antworten. Er erzählte in kurzen Worten die Umstände, unter denen seine Ausweisung stattfand.

Die Gesellschaft war durch die Erklärungen von Friedrich Engels vollständig zufriedengestellt. Mehrere Redner sprachen dies aus und knüpften hieran noch Bemerkungen über das Benehmen der französischen Regierung schon bei früheren Fremdenausweisungen.
Im offiziellen Bericht der Demokratischen Gesellschaft wurden diese Verhandlungen eingetragen ...

6
An Herrn Julian Harney, Redakteur der Zeitung
„The Northern Star“, Sekretär der Gesellschaft
„Fraternal Democrats“ in London

[„Le Débat social“ Nr. 36
vom 1. März 1848]
Brüssel, den 28. Februar 1848

Sie haben bereits Kenntnis von der ruhmreichen Revolution, die sich kürzlich in Paris vollzogen hat.

Wir haben Ihnen mitzuteilen, daß die Demokratische Gesellschaft angesichts dieses bedeutsamen Ereignisses hier eine friedliche, aber energische Agitation entfaltet hat, um mit den Mitteln, die die politischen Einrichtungen Belgiens gestatten, die Vorteile zu erwirken, die das französische Volk in diesen Tagen errungen hat.

Folgende Resolutionen sind unter begeisterter Zustimmung angenommen worden:

1. Die Demokratische Gesellschaft wird allabendlich Versammlungen abhalten, zu denen die Öffentlichkeit Zutritt hat;

2. Im Namen der Gesellschaft wird eine Grußadresse an die Provisorische Regierung Frankreichs gerichtet, um sie unserer Sympathie mit der Revolution vom 24. Februar zu versichern;

3. Dem Stadtrat von Brüssel geht eine Adresse zu mit der Aufforderung, die öffentliche Ruhe aufrechtzuerhalten und jegliches Blutvergießen zu vermeiden, indem er entsprechend den Gesetzen des Landes städtische Formationen aufstellt, die sich zusammensetzen aus der allgemeinen Bürgergarde – das heißt aus den Bürgern, die unter normalen Umständen bewaffnet sind – und aus den Handwerkern, die in außergewöhnlichen Zeiten bewaffnet werden können. Die Waffen werden so dem Mittelstand und der Arbeiterklasse gleichermaßen anvertraut.

Wir werden Ihnen so oft wie möglich über unsere künftigen Schritte und Erfolge Nachricht geben.

Wir hegen die Hoffnung, daß es Ihnen bald gelingen möge, die „Volkscharte“ zum Bestandteil der Gesetze Ihres Landes zu erheben, um dann mit Hilfe der Charte weitere Fortschritte machen zu können.

Schließlich richten wir an Sie die Bitte, während dieser bedeutungsvollen Krise in enger Verbindung mit uns zu bleiben und uns alle die Nachrichten über Ihr Land zu übermitteln, die sich günstig auf das belgische Volk auswirken können.

(Es folgen die Unterschriften der Mitglieder des Komitees.)2

Aus dem Französischen.

7
An die Bürger Mitglieder der Provisorischen Regierung
der Französischen Republik

Brüssel, den 28.Februar 1848

Bürger!

Die Demokratische Gesellschaft, deren Ziel die Einigung und Verbrüderung aller Völker ist, hat seit einiger Zeit ihren Sitz in Brüssel und umfaßt Angehörige mehrerer Nationen Europas, die, zusammen mit den Belgiern und auf deren Boden, das hier schon seit langem bestehende Recht der freien und offenen Äußerung aller politischen und religiösen Meinungen genießen. Es drängt uns, Sie zu dem großen Werk, das die französische Nation dieser Tage vollbracht hat, zu beglückwünschen und Sie unserer Dankbarkeit zu versichern für den unermeßlichen Dienst, den jetzt Ihre Nation der Sache der Menschheit erwiesen hat.

Wir hatten bereits Anlaß, die Schweizer zu beglückwünschen3, weil sie unlängst den Auftakt gaben zum Werke der Befreiung der Völker; zu dem Werke, das Sie mit jener ganzen Kraft fortsetzen sollten, die die heldenhafte Pariser Bevölkerung immer entfaltet, wenn ihre Zeit gekommen ist. Wohl rechneten wir damit, wie den Schweizern nach nicht allzu langer Zeit den Franzosen unsere Bewunderung ausdrücken zu dürfen. Aber Frankreich ist dem Zeitpunkt, den wir hierfür erhofft hatten, weit vorausgeeilt. Im übrigen sehen wir darin nur einen Anlaß mehr für alle Nationen, schneller von nun an Ihnen auf Ihrem Wege zu folgen.

Wir glauben mit Sicherheit annehmen zu können, daß die Länder, die Frankreich am nächsten liegen, als erste folgen werden auf der Bahn, die es beschritten hat.

Diese Annahme ist um so gewisser, weil die Revolution, die Frankreich vollzogen hat, viel mehr dazu beitragen wird, die Bande, die Frankreich mit allen Nationen verbinden, zu festigen, als irgendeine Nation in ihrer Unabhängigkeit zu bedrohen. In dem Frankreich vom Februar 1848 begrüßen wir das Vorbild der Völker und nicht ihren Gebieter. Von nun an wird Frankreich auch keiner anderen Ehrung mehr bedürfen.

Wir sehen bereits die große Nation – deren Geschicke Sie, einzig und allein befugt durch das Vertrauen aller, heute leiten –, wir sehen bereits diese große Nation, selbst mit den Völkern, in denen sie lange Zeit die Rivalen ihrer Macht sah, jenes Bündnis schließen, das nur die verhaßte Politik einiger weniger Männer hat erschüttern können. England und Deutschland reichen von neuem Ihrem großen Lande die Hand. Spanien, Italien, die Schweiz und Belgien werden sich entweder erheben, oder sie werden ruhig und frei unter Ihrer Ägide leben. Polen wird wie Lazarus auferstehen, wenn es Ihren Ruf in drei Sprachen hört.

Und selbst Rußland wird schließlich seine Stimme erheben müssen, deren Klang den Völkern des Westens und Südens bisher nur wenig vertraut ist. Euch, Franzosen, Euch gebührt die Ehre, gebührt der Ruhm, das Fundament zu jener Allianz der Völker gelegt zu haben, das Euer unsterblicher Béranger so prophetisch besungen hat.

Aus dem überströmenden Empfinden unwandelbarer Brüderlichkeit heraus entbieten wir Ihnen, Bürger, den Tribut unserer tiefsten Dankbarkeit.

Das Komitee der Demokratischen Gesellschaft
zur Einigung und Verbrüderung aller Völker,
mit dem Sitz in Brüssel.

L. Jottrand, Advokat, Präsident
K. Marx, Vizepräsident
General Mellinet, Ehrenpräsident
Lelewel
Spilthoorn
Maynz
F. Ballin, Schatzmeister
A. Battaille, Vizesekretär
J. Pellerling, Arbeiter
Labiaux

Nach der Handschrift.
Aus dem Französischen.

8
Beschluß
der Zentralbehörde des Bundes der Kommunisten

Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

Die Zentralbehörde d[es] B[undes] d[er] K[ommunisten], sitzend in Brüssel, nach Einsicht des Beschlusses der bisherigen Londoner Zentralbehörde, wonach diese den Sitz der Zentralbehörde nach Brüssel verlegt und sich selbst als Zentralbehörde auflöst, durch welchen Beschluß also die Kreisbehörde des leitenden Kreises Brüssel zur Zentralbehörde konstituiert ist, in Erwägung:

daß unter den jetzigen Umständen alle Vereinigung der Bundesmitglieder und namentlich der Deutschen in Brüssel unmöglich ist;

daß die leitenden Bundesmitglieder daselbst entweder schon arretiert resp. expulsiert sind oder stündlich Expulsion aus Belgien erwarten;

daß Paris in diesem Augenblick das Zentrum der ganzen revolutionären Bewegung ist;

daß die gegenwärtigen Umstände eine durchaus energische Leitung des Bundes erheischen, zu welcher eine momentane diskretionäre Gewalt unbedingt nötig ist;

beschließt:

Art. 1. Die Zentralbehörde ist nach Paris verlegt.

Art. 2. Die Brüsseler Zentralbehörde überträgt dem Bundesmitgliede Karl Marx diskretionäre Vollmacht zur momentanen Zentraldirektion aller Bundesangelegenheiten und unter Verantwortlichkeit gegen die neu zu konstituierende Zentralbehörde und den nächsten Kongreß.

Art. 3. Sie beauftragt Marx, in Paris, sobald es die Umstände gestatten, die passendsten Bundesmitglieder zu einer neuen Zentralbehörde nach seiner Auswahl zu konstituieren und dazu selbst Bundesmitglieder, die nicht in Paris wohnen, dorthin zu berufen.

Art. 4. Die Brüsseler Zentralbehörde löst sich auf.

Beschlossen Brüssel, den 3. März 1848.

Die Zentralbehörde

gez. Engels        F. Fischer        K. Marx        Gigot        H. Steingens

Nach: Wermuth und Stieber,
„Die Communisten-Verschwörungen
des neunzehnten Jahrhunderts",
Erster Theil, Berlin 1853.

9
[Sitzungsprotokoll der Pariser Gemeinde
des Bundes der Kommunisten vom 8. März 1848]

Protokoll der Gemeindesitzung vom 8. März 1848

Gewählt zum Präsidenten: K. Schapper. Sekretär: K. Marx.

Schapper: schlägt vor, uns zu konstituieren als Kreis Paris, nicht mehr als einzelne Gemeinde.

Unterstützt von Marx und von andern. Angenommen.

Aufgenommen: Herman.

Diskussion über die Wiederaufnahme der entfernten Gemeindemitglieder;

Born stattet Bericht ab über die Versammlung im Café l’Europe; ebenso Sterbitzki. Mit großer Mehrzahl beschlossen, nicht in dieses Café zu gehn, wo Decker und Venedey eine Versammlung halten.

Engler, Buchfink und Vogler (Weitlingianer) aufgenommen einstimmig.

Einstimmig beschlossen: Die drei obengenannten Bundesmitglieder beauftragt, die Mitglieder der weitlingischen Gemeinde, die sie für passend halten, aufzunehmen.

Schilling einstimmig aufgenommen.

Für den öffentlichen Arbeiterverein wird angenommen als:

Präsident: H. Bauer. Kassierer: Moll.
Vizepräsident: Herman. 3 Ordnungsführer: Buchfink, Schapper,
2 Sekretäre: Born und Vogel. Horne.

Angenommen, daß der Präsident anreden soll: Freunde, jeder andre, wie er will.

Marx einen Statutenentwurf vorzulegen für den Arbeiterverein.

Klub der deutschen Arbeiter soll der öffentliche Verein heißen.

Wilhelm Höger aufgenommen als Bundesmitglied (vorgeschlagen von Schapper, unterstützt von H. Bauer).

Das Lokal des öffentlichen Vereins soll im Mittelpunkt der Stadt sein.

Einige Mitglieder werden damit beauftragt, ein passendes Lokal zu suchen.

Die Bundessitzung soll stattfinden: Nr. 6, St. Louis St. Honoré.

Sterbitzki schlägt Herman vor, der aufgenommen wird.

K. Marx
Sekretär
K. Schapper
Präsident
Geschrieben von Karl Marx.
Nach der Handschrift.

10
[Sitzungsprotokoll des Kreises Paris
des Bundes der Kommunisten vom 9. März 1848]

Sitzung vom 9. März, 9 Uhr abends.

Marx legt seinen Statutenentwurf vor, der diskutiert wird.

Artikel 1 angenommen; gegen 2 Stimmen Minorität. Art. 2 einstimmig angenommen; ebenso Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6.

Der Statutenentwurf ist also unverändert angenommen. Die Statuten des Bundes der Kommunisten werden vom Sekretär verlesen. Die neu aufzunehmenden Mitglieder erklären nach Anhörung der Statuten, in den Bund der Kommunisten einzutreten.

Marx schlägt vor, daß alle Bundesmitglieder ihre Namen und Adressen abgeben sollen. Es wird hierüber diskutiert und schließlich beschlossen, daß jedes Bundesmitglied den Namen, unter dem er hier bekannt ist, und seine Adresse angebe.

Schapper schlägt vor, dem Präsidenten und Sekretär noch fünf Personen hinzuzufügen, um die Kreisbehörde von Paris zu bilden.

Aus jeder der vier Gemeinden soll einer gewählt werden. Wahl bis zur nächsten Sitzung aufzuschieben.

Schapper stattet Bericht ab über die Zentralbehörde. Nach Schappers Vorschlag angenommen, daß jeder, der spricht, aufsteht und den Hut abnimmt.

Die Zentralbehörde wird nach dem Vorschlag von Marx in der nächsten Sitzung einen Bericht über die Lage des Bundes im allgemeinen abstatten.

Born, der abgesandt worden ist, kommt nach 3/4 Stunden zurück und schildert den jämmerlichen Zustand dieses Vereins. Die nächste Sitzung wird stattfinden nächsten Sonnabend um 8 Uhr, Café Belge, Rue Grenelle St. Honoré.

Die Mitglieder geben beim Schluß der Sitzung ihre Namen nebst Adresse an den Sekretär ab. Marx schlägt vor, daß alle Bundesmitglieder ein rotes Band tragen. Einstimmig angenommen.

Nach Schappers Vorschlag wird angenommen, daß einer ein blutrotes Band für alle kaufen soll. B. Sax wird hiermit beauftragt.

Geschrieben von Karl Marx.
Nach der Handschrift.

11
[Einzige erhaltene Originalseite des Entwurfs zum „Manifest der Kommunistischen Partei“[363]]

[Handschrift von Frau Marx]

[Prole]tarier, für die 10 Stunden Bill ohne ihre Illusionen über die Resultate dieser Maßregel zu teilen.

[Handschrift von Karl Marx]

Wir haben übrigens gesehn:
Die Kommunisten stellen keine neue Theorie des Privateigentums auf. Sie sprechen nur die geschichtliche Tatsache aus, daß die <Produktions und>4 bürgerlichen Produktions- und damit die bürgerlichen Eigentumsverhältnisse <und> <entw> <bestimmte> der <Ent> <gesell>Entwicklung der gesellschaftlichen Produktionskräfte nicht mehr <angemessen sind> und daher <In die Entwicklung der Industrie selbst> und in d.

Aber streitet nicht mit uns, indem ihr an Euren bürgerlichen Ideen von Freiheit, Bildung usw. die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums <gegenüberstellt> meßt! Eure Ideen selbst <sind es> <Erzeug><sind><entsprechen> sind Erzeugnisse der <bestehenden> bürgerlichen Produktions- und Eigentumsverhältnisse, wie Euer Recht nur der zum Gesetz erhobene Wille Eurer Klasse ist. <Ein>Ein Wille, dessen Inhalt bestimmt ist durch die materiellen Lebensbedingungen Eurer Klasse. [477]

<Eure> Die interessierte Vorstellung, <die> Eure <bürgerliche> Produktionsverhältnisse und Eigentumsverhältnisse aus geschichtlichen <und nur> vorübergehenden, einer bestimmten <Reife der> Entwicklungsstufe der Produktions(kräfte entsprechenden v) <ver> Kräfte entsprechenden Verhältnissen in ewige Natur- und Vernunftgesetze zu verwandeln, teilt Ihr mit allen untergegangenen herrschenden Klassen! [478].

Was Ihr für das Feudaleigentum begreift, begreift Ihr nicht mehr für das bürgerliche Eigentum. [478]

Und doch könnt Ihr die Tatsache nicht leugnen, daß <mit dem Lauf der bürgerlichen> mit dem Entwicklungsgang der Industrie der einseitige, auf
Die Kommunisten stellen keine neue Theorie des Eigentums auf. Sie sprechen eine Tatsache aus. Ihr leugnet die schlagendsten Tatsachen. Ihr müßt sie leugnen. Ihr seid rückwärts gekehrte Utopisten.

Geschrieben im Dezember 1847
oder im Januar 1848.
Nach der Handschrift.
Quelle: Marx/Engels: Werke, Bd. 4, Berlin: Dietz Verlag 1959, S. 593-610.