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Engels an Wilhelm Liebknecht
in Leipzig

London, 10.Aug. 1890

Lieber Liebknecht,

Ich bin durch Besitzwechsel, der mit meinem Haus vorgegangen, noch hier aufgehalten, wir werden erst voraussichtlich Donnerstag abreisen können, wahrscheinlich nach Folkestone. Unsre Adresse lasse ich hier auf dem Office, Kentish Town, und schreibe sie Dir auch nach Leipzig. Hoffentlich kommst Du dann sofort bei Deiner Ankunft zu uns ans Wasser. Da Du schreibst, Du könntest vor dem 15 cr. nicht kommen, so wage ich daraus zu schließen, daß Du auch noch nicht unmittelbar nach dem 15. fortkommst – wenigstens nach Analogie der letzten Aufschübe. Kämst Du also gegen 1.Sept. oder bald danach, so könntest Du noch einige Zeit bei uns bleiben und dann mit uns nach London zurückgehn (etwa 11.Sept.), wo dann Unterkunft für Dich bei uns gesichert ist.

Während unsrer Abwesenheit wird unser Haus renoviert, die Teppiche müssen dies Jahr aufgenommen werden, dazu tapeziert und geweißt werden. Zudem bin ich durch unangenehme Erfahrungen in puncto Geldausgaben genötigt worden, das Hausmädchen während unsrer Abwesenheit auf board wages1 zu setzen, d. h. ich gebe ihr soviel wöchentlich, und da muß sie sich selbst beköstigen – eine Einrichtung, die das Unangenehme hat, nicht nur Gastfreundschaft, sondern selbst bis zu einem gewissen Punkt ein Übernachten auch meinerseits im Hause während der gesetzten Zeit auszuschließen. Kämst Du also früher, so würdest Du wohl Mottelers Einladung annehmen müssen. Ich denke aber, Du wirst Dich so einrichten, wie oben vorgeschlagen.

Jedenfalls hoffe ich, Dich vor dem Kongreß zu sehn. Euer Entwurf hat diverse schwache Seiten, der schwächste und nach meiner Ansicht ganz nutzlos Handhabe zu ewigem Geschrei gebende der, daß der Vorstand selbst – wenn auch in Übereinstimmung mit der Fraktion – seine Gehälter festsetzt. Ich habe heute die „Sächs[ische] Arbeiter-Zeitung“ erhalten, worin die Herren Literaten den Entwurf kritisieren. Vieles ist absolut kindisch in dieser Kritik, aber einzelne schwache Punkte sind mit Instinkt herausgerochen. So, daß jeder Wahlkreis bis zu 3 Vertretern schicken kann. Ein beliebiger Bahlmann oder Höchberg könnte also aus Wahlkreisen, wo kaum 1000 Stimmen für uns abgegeben, je 3 Vertreter schicken, sobald er das Geld dran wagt. Natürlich wird in der Regel die Geldfrage indirekt als Regulator der Delegation auftreten. Es scheint mir aber nicht klug, hiervon allein die Proportionalität der Delegiertenzahl mit der Zahl der durch sie vertretenen Parteigenossen abhängig zu machen.

Ferner, nach § 2 kann – dem Wortlaut nach – eine Genossenschaft von drei Mann in Krähwinkel Dich aus der Partei ausschließen, bis der Parteivorstand Dich rehabilitiert. Dagegen kann der Parteitag niemand ausschließen, sondern nur als Appellinstanz agieren.

In jeder aktiven Partei, die parlamentarische Vertreter hat, ist die Fraktion eine sehr wichtige Macht. Diese Macht hat sie, ob im Statut ausdrücklich anerkannt oder nicht. Es fragt sich also, ob es klug ist, ihr außerdem im Statut noch eine Stellung zu geben, wodurch sie den Vorstand absolut beherrscht, wie dies § 15–18 tun. Überwachung des Vorstandes, all right, aber Anklage vor einer unabhängigen Kommission, bei der die Entscheidung liegt, dürfte besser sein.

Ihr habt seit 3 Jahren eine Masse von einer Million neuen Zuwachs. Diese Neuen haben unter dem Sozialistengesetz nicht hinreichende Lektüre und Agitation genießen können, um auf der Höhe der alten Parteileute zu stehn. Viele darunter haben nur den guten Willen und die guten Vorsätze, mit denen bekanntlich die Hölle gepflastert ist. Es wäre ein Wunder, wenn sie nicht auch den Feuereifer aller Neubekehrten hätten. So bilden sie ein Material, ganz geeignet, von den sich vordrängenden Literaten und Studiosen, die Euch Opposition machen, ergattert und gemißbraucht zu werden. Wie sich das auch in Magdeburg z. B. zeigt. Darin liegt eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen. Daß Ihr auf diesem Kongreß spielend damit fertig werdet, ist klar. Aber sorgt dafür, daß keine Keime gelegt werden für zukünftige Schwierigkeiten. Macht keine unnötigen Märtyrer, zeigt, daß Freiheit der Kritik herrscht, und wenn herausgeworfen werden muß, dann nur in Fällen, wo ganz eklatante und vollauf erweisbare Tatsachenovert acts2 – der Gemeinheit und des Verrats vorliegen! Dies meine Meinung. Mehr mündlich.

Dein F. E.

Viele Grüße an Deine Frau und Theodor3.