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Engels an Nikolai Franzewitsch Danielson
in Petersburg

London, 4. Juli 1889

Werter Herr,

Ich habe Herrn Lafargue und Herrn Kautsky mitgeteilt, was Sie so freundlich waren, mir über ihre in der „Northern Review“ veröffentlichten Artikel zu sagen. Herr Lafargue hat mir daraufhin einen Artikel über die Entwicklung des Eigentums geschickt mit der Bitte, ihn an Sie zu senden und Sie zu ersuchen, ihn dem Herausgeber der „Northern Review“1 zu den üblichen Bedingungen in bezug auf Honorar usw. anzubieten. Ich schicke ihn heute eingeschrieben per Buchpost.

Die Nachrichten, die Sie uns über Herrn M[utual]s Gesundheit geben konnten, sind sehr erfreulich und stimmen ganz mit dem überein, was wir von anderer Seite erfahren haben. Ein Mann mit so kräftiger Konstitution wird sicher durchkommen, und wir dürfen hoffen, ihn eines schönen Tages wieder in voller jugendfrischer Gesundheit hier zu sehen.

Der dritte Band2 ist während der letzten drei Monate infolge verschiedener unvermeidbarer Umstände unbearbeitet liegengeblieben, und da der Sommer immer eine sehr müßige Zeit ist, fürchte ich, vor September oder Oktober nicht viel daran arbeiten zu können. Der Abschnitt über Bankwesen und Kredit bietet beträchtliche Schwierigkeiten. Die leitenden Prinzipien sind klar genug ausgesprochen, aber der ganze Zusammenhang setzt voraus, daß der Leser mit den Hauptwerken über dieses Thema, wie z. B. mit Tooke und Fullarton, gut bekannt ist, und da dies im allgemeinen nicht der Fall ist, werden viele erläuternde Anmerkungen usw. notwendig sein.

Übrigens habe ich ein zweites Exemplar von Fullartons „Regulation of Currencies“, dem Hauptwerk über diese Frage; sollten Sie das Buch nicht haben, so würde ich mich sehr glücklich schätzen, wenn Sie mir erlaubten, es Ihnen zu senden.

Der letzte Abschnitt „über die Grundrente“ wird, soweit ich mich erinnere, nur eine formale Revision erfordern, so daß, wenn der Bank- und Kreditabschnitt einmal fertig ist (das ist 1/3 des Ganzen), das letzte Drittel (Rente und die verschiedenen Formen der Revenue) nicht mehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Aber da dieser abschließende Band eine so großartige und völlig unangreifbare Arbeit ist, halte ich es für meine Pflicht, ihn in einer Form herauszubringen, in der die Gesamtlinie der Beweisführung klar und plastisch herauskommt. Bei dem Zustand dieses Ms. – einer ersten, oft unterbrochenen und unvollständigen Skizze – ist das nicht so ganz leicht.

Ich versuche, mit zwei kompetenten Herren3 Vereinbarungen darüber zu treffen, daß sie für mich die Teile aus dem Ms. des vierten Bandes abschreiben, die zu diktieren mir der Zustand meiner Augen kaum gestatten wird. Wenn mir das gelingt, werde ich die beiden auch in der Entzifferung dieser Manuskripte trainiert haben, die im Augenblick für jeden außer mir, der ich an die Handschrift und die Abkürzungen gewöhnt bin, ein Buch mit sieben Siegeln sind – und so werden die anderen Manuskripte des Autors4 benutzbar bleiben, ganz unabhängig von meinem Leben oder Tod. Ich hoffe, daß diese Vereinbarungen bis zum Herbst zum Abschluß gebracht werden.

Ihr sehr ergebener
P.W.R[osher]

Der englische Übersetzer des größeren Teiles von Band I, Herr Moore, ist soeben nach Afrika abgereist, nachdem er zum Oberrichter für die Gebiete der Niger Company ernannt worden ist. So wird der 3. Band wenigstens zum Teil an den Gestaden des Niger übersetzt werden!

Aus dem Englischen.