London, 4. Febr. 1886
Werter Genosse,
Ich lese Ihre Schrift: „Hoe ons land geregeerd wordt“ mit vielem Vergnügen, erstens, weil ich daraus wieder holländische Konversationssprache lerne, und zweitens, weil ich daraus so viel über die innere Verwaltung von Holland lerne. Holland ist mit England und der Schweiz das einzige westeuropäische Land, das im 16.–18. Jahrhundert die absolute Monarchie nicht durchgemacht hat, und hat dadurch manche Vorteile, namentlich einen Rest von lokaler und provinzialer Selbstregierung, ohne eigentliche Bürokratie im französischen oder preußischen Sinn. Das ist ein großer Vorteil für die Entwicklung des Nationalcharakters und auch für später; mit wenigen Änderungen läßt sich hier die freie Selbstverwaltung durch das arbeitende Volk herstellen, die unser bestes Werkzeug bei der Umgestaltung der Produktionsweise sein muß. Alles das fehlt in Deutschland und Frankreich, muß erst wieder neu geschaffen werden. Zu Ihrer gelungnen populären Darstellung mache ich Ihnen mein Kompliment.
Durch Ihre Übersetzung meiner Broschüre1 verbinden Sie mich zu lebhaftem Dank. Es wird nicht so leicht sein, hier überall ebenso populär zu sprechen wie in Ihrem Werken, doch wenn man beide Sprachen so beherrscht wie Sie, findet sich auch das.
„Gewanne“ sind die Bodenstücke von annähernd gleicher Qualität, worin das gemeinsame Acker- und Wiesenland zuerst eingeteilt wird; vielleicht zehn bis zwanzig im ganzen. Dann erhält jeder vollberechtigte Markgenosse in jedem Gewann einen gleichen Anteil. Sind also zehn Gewanne und hundert Markgenossen, so gibt’s im ganzen 1000 Parzellen, und jeder Markgenosse erhält 10 Parzellen, in jedem Gewann eine. Nachher tauschen dann oft die Markgenossen unter sich wieder aus, so daß ein jeder doch weniger einzelne Parzellen hat und sein Ackerbesitz näher zusammenliegt. Dasselbe geschah noch vor kurzem in Irland in den „rundale“ Dörfern und in Hochschottland (cf. „Fortnightly Review“ Nov. 1885, ein Artikel über village communities in Schottland).
Die Schriften von G. L. Maurer sind:
1. „Einleitung in die Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Städteverfassung in Deutschland“.
2. „Geschichte der Markenverfassung in Deutschland“.
3. Geschichte der Hofverfassung „ „ 4 Bde.
4. do. „ Städteverfassung „ „ 2 „
5. do. „ Dorfverfassung „ „ 2 „
Nr. 1 und 2 sind die wichtigsten, die andern aber auch wichtig, namentlich für deutsche Geschichte. Wiederholungen, schlechter Stil, verworrene Anordnung erschweren das Studium dieser sonst ausgezeichneten Bücher. On n’est pas Allemand pour rien!2
Die besten Schriften über die große französische Revolution sind unbedingt die von Georges Avenel, der ca. 1875 starb: „Lundis révolutionnaires“, eine Sammlung Feuilletons, die in der „Républ[ique] Française“ erschienen, dann: „Anacharsis Cloots“, letzteres eine an die Biographie sich knüpfende Übersicht des Gangs der Revolution bis Thermidor 1794. Melodramatisch geschrieben, man muß jeden Augenblick die genauen Daten bei Mignet oder Thiers vergleichen, um klarzusehn. Aber Avenel hat die Archive fleißig studiert und gibt dabei enorm viel Neues und Zuverlässiges. Für die Zeit von Sept. 92 bis Juli 94 ist er unbedingt beste Quelle. Dann existiert ein sehr gutes Buch von Bougeard über Jean-Paul Marat, „L’Ami du Peuple“; auch noch ein andres, das gut sein soll über Marat, dessen Verfasser mir entfallen, er fängt mit Ch. an. Auch noch andre gute Sachen sind in den letzten Jahren des Empire erschienen, weniger gut sind die der Robespierristen (Hamel: „St.-Just“ etc.), meist Phrasen und Auszüge aus Reden.
Von den Bourgeoishistorikern ziehe ich Mignet noch immer vor. Kautskys, Avelings und Lenchen grüßen bestens. Wie steht’s mit Ihrer Reise hieher im Sommer?
Besten Gruß von Ihrem
F. Engels