Reichstagssitzung vom 16. und 17. Sept. 1878
Vize-Bismarck – von Stolberg sprach 4 Minuten, 7 Sekunden.
Aus dem stenographischen Bericht
Reichstag. 4.Sitzung. Montag, 16.Sept. 1878.
Präsident: Forckenbeck.
{Sitzung eröffnet 11 Uhr, 30 Minuten. Schluß 3 Uhr, 40 Minuten.}
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatsminister Graf zu Stolberg-Wernigerode:
„Es wird darauf ankommen…, daß dafür gesorgt wird, daß nicht diese Agitation unter irgendeinem Schein von Gesetzlichkeit künftig betrieben werden könne."
Aus den Reden der Sitzung vom 16. Sept.
Attentat
Bebel: „Meine Herren, bei Beginn der heutigen Versammlung ist von seiten des Vertreters des Reichskanzlers sowie vor einigen Tagen in der Thronrede und ebenso in den Motiven zu dem uns vorliegenden Gesetz insbesondre auf die Attentate hingewiesen worden; alle Redner heute haben ebenfalls mehr oder weniger die Attentate berührt, und alle haben sie die Attentate als die nächste Veranlassung zu diesem Ausnahmsgesetz bezeichnet, und nichts ist offenbarer wie dieses, daß sie die Ursache waren. – Da hätte man, meine Herrn, billigerweise erwarten können, daß die Regierung in dieser Beziehung sich klar und präzis aussprach, daß sie nachwies, welche Entdeckungen sie gemacht, welche [be]lastende Tatsachen gegen uns zutage gefördert wurden, welche einen wenn auch nur ideellen Zusammenhang der Attentäter mit der Sozialdemokratie nachwiesen. Es ist aber bis heute nichts dergleichen geschehen, es ist bei leeren Worten und Anschuldigungen geblieben. Gleichwohl ist fortgesetzt das Stichwort: ‚Die Sozialdemokratie hat die Attentate verschuldet.‘ Es ist die Anschuldigung: ‚Die Sozialdemokratie ist die Partei der Kaisermörder‘ etc. … Wir sind schlechterdings nicht gewillt, uns gefallen zu lassen, daß man heute noch schweigt … Wir haben zu allernächst das lebhafte Interesse daran, zu wissen, was in den zahlreichen Protokollen, die wegen der Attentate niedergeschrieben wurden, enthalten ist. Wir verlangen namentlich zu wissen, was in den außerordentlich zahlreichen Verhören, die in den verschiednen Gegenden Deutschlands mit Parteigenossen von uns und Nichtparteigenossen stattgefunden haben, mit Leuten der verschiedensten Richtung, die mit den Attentätern auch in noch so ferner Beziehung gestanden haben, an das Tageslicht gekommen ist. Wir, auf die man die Schuld und die Verantwortlichkeit lenkt, verlangen endlich Klarheit. Namentlich auch in bezug auf das letzte Attentat, das die allernächste Veranlassung für die Neuwahl des Reichstags und zur Vorlegung dieses Gesetzes war … Ich entfernte mich“ {vom „Vorwärts“, wo er Erkundigungen über Dr.Nobiling einzog, dies am 2.Juni (1878) spätabends}, „sehr zufrieden mit dem Gehörten, und kam einige Minuten später an einen Laden, wo ich zu meiner höchsten Überraschung eine Depesche angeschlagen fand, welche lautete:
‚Berlin, 2 Uhr nachts. Bei der späteren gerichtlichen Vernehmung hat der Attentäter Nobiling bekannt, daß er sozialistischen Tendenzen huldige, daß er auch wiederholt hier sozialistischen Versammlungen beigewohnt und daß er schon seit acht Tagen die Absicht gehabt habe, seine Majestät den Kaiser [zu] erschießen, weil er es für das Staatswohl ersprießlich gehalten, das Staatsoberhaupt zu beseitigen.‘
… Die Depesche, die diese Nachricht in die Welt schleuderte, ist ausdrücklich als offizielle bezeichnet. Ich habe hier die Depesche in der Hand, welche der Redaktion der ‚Kreuz-Zeitung‘ amtlich zugestellt worden ist, mit Noten von der Hand des Redakteurs der ‚Kreuz-Zeitung‘. Es besteht über den amtlichen Charakter dieser Depesche nicht der geringste Zweifel. Nun ist aber durch verschiedentliche glaubwürdige Nachrichten dargetan worden, daß überhaupt kein gerichtliches Verhör mit Nobiling am Tage des Attentats oder in der drauffolgenden Nacht vorgenommen worden ist, daß nichts festgestellt worden sei, was irgendwie als ernsthafter Anhaltepunkt für die Motive des Mörders und seine politische Gesinnung angesehen werden könnte. Jeder von Ihnen, meine Herrn, weiß, wie es mit dem Wolffschen Telegraphenbüro beschaffen ist“ (Zustimmung), „jeder weiß, daß derartige Depeschen absolut nicht passieren können, ohne amtlich approbiert zu sein. Zum Überfluß ist dieser Depesche noch ausdrücklich das Wort ‚offiziell‘ amtlich beigefügt. Es ist also meines Erachtens gar kein Zweifel, daß diese Depesche von amtlicher Seite mit Bewußtsein und Absicht gefälscht und als solche in die Welt geschickt worden ist.“ (Hört, hört!) „Die Depesche enthält eine der infamsten Verleumdungen, welche je von offizieller Seite in die Welt geschleudert worden ist, und zwar mit der Absicht, eine ganze, große Partei in schmählichster Weise zu verdächtigen und zum Mitschuldigen eines Verbrechens zu stempeln … Ich frage weiter, wie es möglich war, daß die Regierungsorgane, die gesamte offiziöse und offizielle Presse, und ihnen folgte fast die gesamte übrige Presse, gestützt auf die bezeichnete Depesche, fortgesetzt wochen- und monatelang, Tag für Tag in der unerhörtesten und verleumderischsten Weise gegen uns losschlagen durften; daß sie Tag für Tag die grauenhaftesten und beunruhigendsten Berichte über entdeckte Komplotte, Mitschuldige usw. in die Welt schleudern konnten, ohne daß ein einziges Mal von Regierungsseite etc. … Es ist vielmehr von Regierungsseite alles geschehen, um den Glauben an die Richtigkeit der unwahren Behauptungen in der öffentlichen Meinung weiter und weiter zu verbreiten und zu befestigen; und bis zu dieser Stunde haben sich die offiziellen Vertreter der Regierung nicht einmal herbeigelassen, über die vorhandnen Dunkelheiten die geringste Aufklärung zu geben…“ Bebel kommt nun (S.39, Kolumne II) auf die Hetzereien. „Man hat offenbar alles aufgeboten, um Unruhen zu provozieren; man wollte uns aufs äußerste reizen, damit wir zu Gewaltschritten irgendeiner Art uns verleiten ließen. Man hatte augenscheinlich nicht genug an den Attentaten. Man hätte sich in gewissen Kreisen zweifelsohne gefreut, wenn wir uns durch diese Hetzereien zu Gewaltschritten hätten verleiten lassen, um dann um so reichlicheres und gewichtigeres Material gegen uns zum schärfsten Einschreiten zu besitzen etc.“ Bebel verlangt darauf, daß endlich einmal die Protokolle zutage gefördert werden, daß dem Reichstag und speziell der Kommission, welche diesen Gesetzentwurf zu prüfen hat, dieselben im Druck vorgelegt werden. „Ich stelle hier eine ähnliche Forderung, wie sie vor ein paar Tagen bereits bei der Besprechung des Unfalls des ‚Großen Kurfürst‘ mit vollem Recht, unter Zustimmung fast aller Seiten des Hauses, in bezug auf den erwähnten Unfall ausgesprochen worden ist und deren Bewilligung der Marineminister“ (von Stosch), „soweit es von ihm abhinge (!), ausdrücklich zugestanden hat.“ {Bebels Verlangen mit „Sehr richtig! Sehr gut!“ vom Reichstag begrüßt!}
{Was antwortet nun die preußische Regierung auf diese niederschmetternde Anklage? Sie antwortet durch den Mund des Eulenburg, daß sie die Protokolle nicht vorlegen wird und daß überhaupt kein Anklagematerial vorhanden ist.}
Minister des Innern Graf zu Eulenburg: „In der ersten Beziehung“ {Auskunft von den Vertretern der Bundesregierungen „über die gegen den inzwischen verstorbnen Verbrecher Nobiling stattgehabte Untersuchung“}…
1. „In der ersten Beziehung habe ich zu erklären, daß über die Möglichkeit oder Zulässigkeit der Mitteilung der Verhandlungen des Prozesses, welcher gegen Nobiling eingeleitet war, die preußische Justizbehörde zu befinden haben würde, wenn die Vorlegung verlangt wird. Soviel aber, meine Herrn, kann ich Ihnen sagen, daß eine Vernehmung Nobilings stattgefunden hat und daß er in dieser Vernehmung, soweit mir davon bekannt geworden ist, ausgesagt hat, daß er an sozialdemokratischen Versammlungen teilgenommen und an den dort vorgetragnen Lehren Gefallen gefunden habe. Mehr mitzuteilen, muß ich mit Rücksicht auf den Umstand, daß die preußische Justizbehörde über die Vorlegung der Akten zu befinden hat, mich enthalten."
{Positives sagt Eulenburg nur: 1. daß „eine“ Vernehmung stattgefunden; er hütet sich zu sagen: eine „gerichtliche“ Vernehmung. Er sagt ebensowenig, wann die eine Vernehmung stattgefunden (wohl nachdem infolge der durch den Kopf gejagten Kugel Teil seines Gehirns ausgetreten?).} Was Eulenburg aber den Nobiling in dieser „einen“ Vernehmung sagen läßt {angenommen, Nobiling habe sich in zurechnungsfähigem Zustand befunden}, beweist erstens: daß er sich nicht für einen Sozialdemokraten ausgab, nicht für ein Mitglied der sozialdemokratischen Partei; er hat nur gesagt, daß er einigen Meetings derselben beiwohnte wie elende Spießbürger und „an den vorgetragnen Lehren Gefallen gefunden habe“. Die Lehren waren also nicht seine Lehren. Er verhielt sich als Neuling zu ihnen. Zweitens: daß er sein „Attentat“ in keine Verbindung mit den Meetings und den dort vorgebrachten Lehren stellte.
Aber die Kuriosa sind noch nicht fertig: Das „soviel“, was Herr Eulenburg sagen kann, macht er selbst oder sagt er problematisch: „daß er in dieser Vernehmung, soweit mir davon bekannt geworden ist, ausgesagt hat“. Herr Eulenburg hat also hienach das Protokoll niemals gesehn; er kennt es nur vom Hörensagen und kann nur soviel sagen, „als ihm auf diesem Wege davon bekannt geworden ist“. Aber gleich darauf straft er sich selbst Lügen. Eben hat er alles gesagt, „was ihm davon bekannt geworden ist“. Aber im unmittelbar nachfolgenden Satz heißt es: „Mehr mitzuteilen, muß ich mit Rücksicht auf den Umstand, daß die preußische Justizbehörde über die Vorlegung der Akten zu befinden hat, mich enthalten.“ In andern Worten: Er würde dann die Regierung kompromittieren, wenn er „mitteilte“, was er weiß.
Nebenbei bemerkt: Wenn nur ein Verhör stattgefunden hat, wissen wir auch „wann“, nämlich am Tag, wo Nobiling mit Kugeln im Kopf und Säbelhieb im Kopf verhaftet wurde, nämlich am Tag, am Tag wo das berüchtigte Telegramm losgelassen worden, 2 Uhr nachts, 2.Juni. Später aber suchte die Regierung die ultramontane Partei für den Nobiling verantwortlich zu machen. Das Verhör hatte also keineswegs irgendwelchen Zusammenhang des Nobilingschen Attentats mit der Sozialdemokratie ergeben.
Aber Eulenburg ist noch nicht fertig mit seinen Geständnissen. Er muß „ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich im Mai von dieser Stelle aus bereits gesagt habe, die Behauptung ginge nicht dahin, daß diese Taten direkt von der Sozialdemokratie angestiftet worden seien; ich bin auch jetzt nicht in der Lage, diese Behauptung aufzustellen oder überhaupt in dieser Richtung Neues beizufügen“. Bravo! Eulenburg gesteht rundheraus, daß die ganze seit dem Attentat von Hödel bis zum Meeting des Reichstags stattgefundne schmähliche Polizei- und Untersuchungshatz kein Atom eines Tatbestands für die von der Regierung beliebte „Theorie“ der Attentate geliefert hat!
Die Eulenburg und Konsorten, die solche zarte „Rücksicht“ haben auf die Befugnisse der „preußischen Justizbehörde“, daß sie an ihr ein präsumptives Hindernis finden, dem Reichstag die „Protokolle“ vorzulegen, nachdem Hödel geköpft und Nobiling gestorben, also die Untersuchung ein für allemal abgeschlossen ist, genieren sich nicht beim Beginn der Untersuchung gegen Nobiling, am Tag seines Attentats selbst, durch ein tendenziös gefärbtes „Telegramm“ über das angebliche erste Verhör Nobilings das Delirium tremens des deutschen Philisters hervorrufen und darauf ein Lügengebäude durch ihre Presse aufbauen zu lassen! Welche Achtung vor der Justizbehörde und namentlich auch vor den von der Regierung Mit-Angeschuldigten!
Nachdem Herr Eulenburg so erklärt, daß kein Tatbestand für die Anklage der Sozialdemokratie auf Grund dieser Attentate vorliegt – und er daher auch die Vorlage der Protokolle verweigert, welche diesen ekligen Umstand in groteskem Licht beleuchten wird, fährt er damit fort, daß die Gesetzvorlage in der Tat nur auf einer „Theorie“ beruht, der Regierungstheorie, „daß die Lehren der Sozialdemokratie in der Art und Weise, wie sie in einer leidenschaftlichen Agitation verbreitet werden, wohl geeignet wären, in verwilderten Gemütern dergleichen traurige Früchte zur Zeitigung zu bringen, wie wir sie zu unsrem tiefsten Bedauern haben erfahren müssen“. {Die traurigen Früchte wie Sefeloge, Tschech, Schneider, Becker, Kullmann, Cohen (alias Blind?).} „Und an dieser Behauptung, meine Herren, glaube ich in Übereinstimmung mit der gesamten deutschen Presse“ {i. e., soweit sie reptilisiert ist, i. e., mit alleiniger Ausnahme der unabhängigen Blätter aller Richtungen}, „mit alleiniger Ausnahme der sozialdemokratischen, auch heute noch zu sein.“ (Wieder reine Lügen!)
{Die Versammlungen, denen Nobiling beiwohnte, fanden wie alle unter polizeilicher Aufsicht eines Polizisten statt; also nichts Verfängliches dran; die Lehren, die er hörte, können sich nur auf die an der Tagesordnung befindlichen Gegenstände bezogen haben.}
Nach diesen tatsächlichen falschen Aufstellungen über die „gesamte deutsche Presse“ ist Herr Eulenburg „sicher, in dieser Richtung einem Widerspruch nicht zu begegnen“.
Dem Bebel gegenüber muß er „daran erinnern, welche Stellung die sozialdemokratische Presse diesen Ereignissen gegenüber eingenommen hat“, um zu beweisen, „daß die Sozialdemokratie den Mord, unter welcher Gestalt er auch auftrete“, nicht, wie sie behaupte, „verabscheue“.
Beweis: 1. „Es wurde zunächst in den Organen der Sozialdemokratie der Versuch gemacht, den Nachweis zu führen, daß die Attentate bestellte Arbeit gewesen seien.“ (Crownprince.)
{Klagen der „Norddeutschen Allgemeinen [Zeitung]“ über den gesetzlichen Charakter der deutschen sozialdemokratischen Agitation.}
2. „Als man einsah, daß auf diesem Weg nicht fortzukommen sei…, ging man dazu über, die Unzurechnungsfähigkeit der beiden Verbrecher zu behaupten, sie als isolierte Idioten und ihre Taten als Erscheinungen darzustellen, wie sie zu allen Zeiten hin und wieder vorgekommen seien“ {ist dem nicht so?} „und für die niemand anders verantwortlich zu machen sei.“ {(Beweist Liebe zum „Mord“.) (Geschah von vielen nicht sozialdemokratischen Journalen.)}
Herr Eulenburg, statt die „Protokolle“ vorzulegen, von denen er nach seiner früheren Aussage nichts weiß – oder, was er weiß, aus Rücksicht auf die „preußische Justizbehörde“ sich auszuplaudern „enthalten“ muß – verlangt jetzt, daß man auf Grund dieser vorenthaltnen „Protokolle“ ihm glauben muß folgendes: „Meine Herrn, die Untersuchung, die geführt worden ist, hat nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür ergeben, daß die beiden Männer irgendwie nicht imstande gewesen seien, die Folgen und die Bedeutung ihrer Taten nicht zu überlegen. Im Gegenteil, alles, was sich hat feststellen lassen, ist das, daß mit vollkommner Zurechnungsfähigkeit und im letzten Fall mit einer boshaften abgefeimten Prämeditierung“ {also bei dem geköpften Hödel nicht?} „gehandelt worden ist, wie sie wohl selten vorgekommen ist.“
3. „Es ist in vielen Organen der Sozialdemokratie dazu übergegangen, diese Taten zu entschuldigen, die Täter zu exkulpieren. Man hat nicht sie, sondern die Gesellschaft“ {die Regierung hat sie exkulpiert, indem sie nicht sie, sondern „die Lehren der Sozialdemokratie“ und die Agitatoren der Arbeiterklasse – also einen Teil der Gesellschaft und ihrer „Lehren“ – verantwortlich gemacht} „verantwortlich gemacht für die Verbrechen“ {man exkulpierte also nicht die Taten, sonst hätte man sie nicht als „Verbrechen“ betrachtet und die „Schuld“frage gar nicht diskutiert}, „welche begangen worden waren.“ (Zitiert „Vorwärts“, bezog sich auf Hödel, mit vollem Recht.)
Nach allem diesem Larifari:
4. „Parallel damit, meine Herrn, gingen die Äußerungen über die frevelhaften Taten, die in Rußland gegen hohe Beamte versucht, beziehungsweise vollführt sind. In Beziehung auf das Attentat der Vera Sassulitsch“ {der Petersburger Tag und die Presse der ganzen Welt!} „und den Mord des Generals von Mesenzow“ {darüber später bei Bismarck} „haben Sie in einem hier erscheinenden Blatt die Frage gelesen: ‚Nun, was blieb jenen denn übrig? Wie anders konnten sie sich helfen?‘“
5. „Endlich hat die Sozialdemokratie im Ausland ausdrücklich und mit direkten Worten ihre Sympathie mit diesen Taten ausgesprochen. Der Kongreß der Juraföderation, welcher im Juli dieses Jahres in Freiburg getagt hat, hat ausdrücklich erklärt, die Akte Hödels und Nobilings wären revolutionäre Akte, die seine volle Sympathie hätten etc.“
Aber ist die deutsche Sozialdemokratie „verantwortlich“ für die Äußerungen und movements1 einer ihr feindlichen Clique, die Meuchelmorde und der[artiges]2 bisher in Italien, Schweiz, Spanien {auch Rußland: Netschajew} nur gegen Glieder „der Richtung Marx“ verübt?
{Vorher schon hatte Herr Eulenburg mit Bezug auf dieselben Anarchisten gesagt, man habe die Ansicht, daß „die Attentate bestellte Arbeit gewesen“, aufgeben müssen, „als sogar Organe der Sozialdemokratie – ich werde hernach eine Probe davon geben – im Ausland erklärten, daß sie überzeugt seien, es wäre derartiges nicht der Fall“; er vergißt, die „Probe“ zu geben.}
Folgt nun der schöne Passus über die „Richtung Marx“ und die „Richtung der sog. Anarchisten“ (p. 50, Kolumne I). Sie sind verschieden, aber „es ist nicht zu leugnen, daß diese Verbindungen alle in einem gewissen“ (welchem? feindlichen) „Zusammenhang zueinander stehn“, wie dieser gewisse Zusammenhang in der Tat zwischen allen Erscheinungen einer und derselben Epoche besteht. Will man diesen „Zusammenhang“ zu einem cas pendable3 machen, so muß man vor allem seinen bestimmten Charakter nachweisen und sich nicht mit einer Phrase begnügen, die auf alles und jedes paßt im Universum, wo alles mit allem in einem „gewissen“ Zusammenhang steht. Die „Richtung Marx“ hat nachgewiesen, daß ein bestimmter „Zusammenhang“ zwischen den Lehren und Taten der „Anarchisten“ und denen der europäischen „Polizei“ besteht. Als in der Veröffentlichung „L’Alliance“4 etc. dieser Zusammenhang im Detail enthüllt wurde, schwieg die ganze Reptilien- und gutgesinnte Presse. Diese „Enthüllungen“ paßten ihr nicht in ihren „Zusammenhang“. (Mordattentate hat diese Clique bisher nur auf die Mitglieder der Richtung „Marx“ verübt.)
Nach diesem faux fuyant5 knüpft Herr Eulenburg durch ein unscheinbares „und“ einen Satz an, der diesen „Zusammenhang“ nachzuweisen sucht durch einen falschen locus communis6, der dazu noch in besonders „kritischer“ Form ausgesprochen:
„…und“, fährt er fort, „und es ist eine Erfahrung in solchen Bewegungen, die auf dem Gesetz der Schwere beruht“ {eine Bewegung kann auf dem Gesetz der Schwere beruhn, z.B. die Bewegung des Falls, aber die Erfahrung beruht prima facie7 auf dem Phänomen des Falls}, „daß die extremen Richtungen“ {z.B. im Christentum die Selbstverstümmelung} „allmählich die Oberhand gewinnen und die gemäßigteren sich ihnen gegenüber nicht aufrechterhalten können.“ Erstens ist es ein falscher locus communis, daß in historischen Bewegungen die sog. extremen Richtungen der zeitgemäßen Bewegung die Oberhand gewinnen, Luther contra Thomas Münzer, die Puritaner contra Levellers, die Jakobiner contra Hébertisten. Die Geschichte beweist grade das Gegenteil. Zweitens aber: Die „Anarchisten“richtung ist kein „Extrem“ der deutschen Sozialdemokratie, was Eulenburg beweisen soll, statt dessen unterstellt. Dort handelt es sich um die wirkliche historische Bewegung der Arbeiterklasse; die andre ist ein Phantombild der jeunesse sans issue8, die Geschichte machen wollen, und zeigt nur, wie die Ideen des französischen Sozialismus in den hommes déclassés9 der höheren Klassen sich karikieren. Demgemäß ist der Anarchismus faktisch überall unterlegen und vegetiert nur, wo es noch keine wirkliche Arbeiterbewegung gibt. Dies die Tatsache.
Herr Eulenburg beweist nur, wie gefährlich, wenn die „Polizei“ sich aufs „Philosophieren“ legt.
Sieh den Satz, der darauf folgt (Kolumne I, p.51), wo Eulenburg quasi re bene gesta10 spricht.
Er will nun das Gemeinschädliche „der Lehre und Ziele der Sozialdemokratie“ beweisen! Aber wie? Durch 3 Zitate.
Doch vorher noch die glänzende Übergangsphrase:
„Und wenn Sie diese Lehren und Ziele der Sozialdemokratie etwas näher ins Auge fassen, dann ist nicht, wie vorhin gesagt worden ist, die friedliche Entwicklung das Ziel, sondern die friedliche Entwicklung ist nur eine Etappe, welche zu den letzten Zielen führen soll, die auf keinem andern Weg als auf dem Weg der Gewalt erreicht werden können.“ {Etwa wie der „Nationalverein“ eine „Etappe“ war, um zu der gewaltsamen Verpreußung Deutschlands zu führen, so denkt sich Herr Eulenburg [mit] „Blut und Eisen“ die Sache.}
Nimmt man den ersten Teil des Satzes, so spricht er nur eine Tautologie aus oder eine Dummheit: Hat die Entwicklung ein „Ziel“, „letzte Ziele“, so sind diese „Ziele“ ihre „Ziele“ und nicht der Charakter der Entwicklung „friedlich“ oder „unfriedlich“. Was Eulenburg in der Tat sagen will, ist: Die friedliche Entwicklung zum Ziele hin ist nur eine Etappe, welche zur gewaltsamen Entwicklung des Ziels führen soll, und zwar liegt diese spätere Verwandlung der „friedlichen“ in die „gewaltsame“ Entwicklung nach Herrn Eulenburg in der Natur des angestrebten Ziels selbst. Das Ziel im gegebnen Fall ist die Emanzipation der Arbeiterklasse und die darin enthaltne Umwälzung (Umwandlung) der Gesellschaft. „Friedlich“ kann eine historische Entwicklung nur so lange bleiben, als ihr keine gewaltsamen Hindernisse seitens der jedesmaligen gesellschaftlichen Machthaber in den Weg treten. Gewinnt z.B. in England oder in [den] Vereinigten Staaten die Arbeiterklasse die Majorität im Parlament oder Kongreß, so könnte sie auf gesetzlichem Weg die ihrer Entwicklung im Weg stehenden Gesetze und Einrichtungen beseitigen, und zwar auch nur, soweit die gesellschaftliche Entwicklung dies erfordre. Dennoch könnte die „friedliche“ Bewegung in eine „gewaltsame“ umschlagen durch Auflehnung der im alten Zustand Interessierten; werden sie (wie der Amerikanische Bürgerkrieg und [die] Französische Revolution) durch Gewalt niedergeschlagen, so als Rebellen gegen die „gesetzliche“ Gewalt.
Was aber Eulenburg predigt, ist gewaltsame Reaktion seitens der Machthaber gegen die in „friedlicher Etappe“ befindliche Entwicklung, und zwar um spätere „gewaltsame“ Konflikte (seitens der aufstrebenden Gesellschaftsklasse) zu verhindern; Feldgeschrei der gewaltsamen Konterrevolution gegen die faktisch „friedliche“ Entwicklung; in der Tat versucht die Regierung, eine ihr mißliebige, aber gesetzlich unangreifbare Entwicklung gewaltsam niederzuschlagen. Dies die notwendige Einleitung gewaltsamer Revolutionen. Es ist eine alte Geschichte, doch bleibt sie ewig neu.
Herr Eulenburg beweist nun die Gewaltlehren der Sozialdemokratie durch 3 Zitate:
1. Marx sagt in seiner Schrift über das Kapital: „Unsere Zwecke etc.“ {Aber „unsere“ Zwecke ist gesagt im Namen nicht der deutschen Sozialdemokratie, sondern der kommunistischen Partei.} Die Stelle steht nicht im „Kapital“, das 1867 erschienen, sondern im „Kommunistischen Manifest“, welches „1847“ erschienen [war]11, also 20 Jahre vor der wirklichen Formation der „deutschen Sozialdemokratie“.
2. Und an einer andern Stelle, welche in der Schrift des Herrn Bebel, „Unsere Ziele“, zitiert wird, heißt es als ein Ausspruch von Marx: {Er selbst, der aus dem „Kapital“ eine Stelle zitiert, die nicht drin steht, zitiert natürlich eine Stelle, die drin steht, als einen anderswo zitierten Ausspruch (vergleiche Stelle im „Kapital“, 2.Ausgabe).} Aber die Stelle bei Bebel lautet:
„So sehen wir also, wie in den verschiednen Geschichtsperioden die Gewalt ihre Rolle spielt, und wohl nicht mit Unrecht ruft K.Marx (in seinem Buch ‚Das Kapital‘, wo er den Entwicklungsgang der kapitalistischen Produktion schildert): ‚Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie ist selbst eine ökonomische Potenz.‘“
3. Zitat aus Bebel: „Unsere Ziele“ (Kolumne I, p. 51), zitiert nämlich: „Der Verlauf dieser Entwicklung hängt von der Intensität (Kraft) ab, mit der die beteiligten Kreise die Bewegung erfassen; er hängt von dem Widerstand ab, den die Bewegung an ihren Gegnern findet. Das eine ist sicher: Je heftiger der Widerstand, um so gewaltiger die Herbeiführung des neuen Zustandes. Mit Sprengen von Rosenwasser wird die Frage auf keinen Fall gelöst.“ {Dies zitiert Eulenburg aus Bebel, „Unsere Ziele“. Es steht p. 16, sieh die angestrichne Stelle 16 und ditto 15; vgl. ditto die angestrichne Stelle p. 43.} Wieder „verfälscht“, weil außer dem Zusammenhang zitiert.
Nach diesen gewaltigen Leistungen siehe den kindischen und in sich selbst zerfallenden Blödsinn, den er kohlt über Bismarcksche „Fühlungen“ mit den „Führern der Sozialdemokratie“ (p. 51, Kolumne II).
In derselben Sitzung:
Nach Stolberg spricht Reichensperger. Seine Hauptangst: daß das Gesetz, welches alles der Polizei unterwirft, auch auf andre der Regierung mißliebige Parteien anwendbar; dazu ewiges katholisches Gequäke. (Sieh die angestrichnen Stellen p. 30–35.)
Nach Reichensperger spricht von Helldorf-Bedra. Das naivste: „Meine Herren, das gegenwärtige Gesetz charakterisiert sich als ein Präventivgesetz im eminentesten Sinne des Wortes; es bringt keine Strafbestimmungen, sondern es gibt nur die Befugnis zu Polizeiverboten und knüpft Strafen an die Übertretungen dieser äußerlich erkennbaren Verbote“ (p. 36, Kolumne I). {Es erlaubt nur der Polizei, alles zu verbieten, und straft keine Übertretung irgendeines Gesetzes, sondern „Übertretung“ der Polizeiukase. Eine sehr gelungene Manier, Strafgesetze überflüssig zu machen.}
Die „Gefahr“, gesteht Herr von Helldorf, liegt in den Wahlsiegen der Sozialdemokraten, die nicht einmal durch die Attentathetze beeinträchtigt! Dafür muß gezüchtigt werden. Anwendung des allgemeinen Wahlrechts in einer der Regierung mißliebigen Weise! (36, Kolumne II.)
Der Bursche gibt jedoch Reichensperger darin recht, daß die „Beschwerdeinstanz“, die „Bundesratskommission“, Blödsinn. „Es handelt sich einfach um die Entscheidung einer polizeilichen Frage, und eine solche Instanz mit Rechtsgarantien zu umgeben – entschieden falsch“; gegen Mißbrauch hilft „Vertrauen in politisch hochgestellte Beamte“ (37, I und II). Verlangt „Korrektur unseres Wahlrechts“ (38, I).
Geschrieben Ende September 1878.