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Marx an George Moore
in London
(Entwurf)

[London] 28. März 1874

An Herrn G. Moore.

Ihr gestriger Brief enthält Behauptungen, die teilweise auf einer unrichtigen Darstellung und teilweise auf einer irrigen Auslegung von Fakten beruhen.

Erstens: Ihre unrichtige Darstellung von Fakten.

In der ersten Darlegung meiner Anwälte, die Herr Harrison zur Zeit seines Schiedsspruchs in Händen hatte, habe ich nicht nur erklärt, daß ich das von dem „Engineer“ und dem „Farmer“ (aber von keinem anderen „etc.“, der in Ihrem Briefe figuriert) eingezogene Geld nicht nur erhalten, sondern es auch ausgegeben hatte (und etwas darüber) zur Bezahlung der Herren Longuet und Griset. Am ersten Tage unserer Verhandlung habe ich die entsprechenden Quittungen Herrn Harrison als Beweis meiner Erklärung ausgehändigt.

Als Herr Shaen in seiner Gegenerklärung sagte, daß ich nicht als Liquidator der Firma eingesetzt worden sei, erwiderte ich, daß ich in meiner Eigenschaft als einziger Gläubiger der Firma durchaus das Recht hätte, als mein eigener Liquidator aufzutreten. Diese Erklärung von mir ist auch in meiner schriftlichen Antwort auf Shaens Gegenerklärung enthalten, die ich Herrn Harrison am zweiten Tage unserer Verhandlung übergab und die er jetzt meinen Anwälten zurückgesandt hat. In seinem Schiedsspruch hat Herr Harrison meinen Anspruch formell bestätigt, indem er mich zu meinem eigenen Liquidator ernannte. Überdies habe ich, nachdem Le Moussu weiter unter Eid vor Herrn Harrison erklärt hatte, daß ich schon die Maschinen mit Beschlag belegt hätte – was wörtlich nicht genau stimmte, aber in dem Sinne zutraf, daß Sie damals die Maschinen für mich bereithielten – diese Behauptung in keiner Weise bestritten.

Ich habe daher meinerseits keine Fakten verhehlt.

Zweitens: Ihre irrige Auslegung von Fakten.

Um Le Moussus Lügenhaftigkeit zu beweisen, in der zu verharren er die Kühnheit hatte, als er vor Herrn Harrison den Eid ablegte, bewies ich, daß das Geld nicht von ihm in meinem Namen eingetrieben wurde, daß im Gegenteil die Rechnungen von Ihnen ausgestellt, von Ihnen Longuet ausgehändigt, von ihm im Namen der Firma kassiert wurden und daß mein Name im „Mercurer“ nicht erwähnt wurde. Da das Gerichtsverfahren einmal im Gange war, unternahm ich keinerlei Schritte, um die Außenstände zu erhalten. Sie werden nun selber darüber urteilen müssen, ob mein Vorgehen dem Ihren irgendwie analog ist.

Ich komme jetzt zu einem anderen Punkt. In Ihrem Brief sagen Sie: „Ich habe das Geld von Dover, ‚Gardeners’ Chronicle‘ erhalten und ich will Ihnen Colliers Rechnung schicken.“ Sie erwähnen Dickes nicht, aber ich erwarte, daß ich in Ihrem nächsten Brief vom Montag alle Einzelheiten erfahren werde.

Zum Schluß lassen Sie mich bemerken, daß ich über den gesetzlichen Charakter der vergangenen Maßnahmen Ihnen nicht meine eigene Ansicht mitgeteilt habe, die noch keineswegs endgültig festliegt, sondern nur eine von meinen Anwälten, Herrn Merriman und Herrn Powell, bei der Unterredung, die ich mit ihnen hatte, in Gegenwart eines anderen Herrn am letzten Dienstag ausgesprochene vorläufige Meinung.

Ihr
K. Marx

Aus dem Englischen.