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Marx an George Moore
in London
(Entwurf)

26. März 1874
1, Maitland Park Road, N.W.
London

Werter Herr,

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, in Ruhe zu entscheiden, auf welchem Wege Sie mit mir zu einer privaten Regelung kommen wollen.

Aber in meinem Brief fand sich noch eine andere Bemerkung, von der Sie keine Notiz genommen haben. Um Ausgaben zu sparen, die immer mit Anwaltsbriefen verbunden sind, hatte ich Sie aufgefordert, mir die £ 2.15 zu schicken, die Herr Lester Collier der Firma schuldet und die gemäß dem Schiedsspruch, wie der ganze Rest der ausstehenden Schulden, an mich gezahlt werden sollen.

Nun sind heute einige Zwischenfälle zu meiner Kenntnis gekommen, die der ganzen Transaktion bezüglich der Eintreibung der Außenstände einen sehr häßlichen Aspekt geben.

Die Firma Merriman, Powell & Co. hatte, wie ich Ihnen in meinem letzten Brief mitteilte, an die verschiedenen Firmen (ausgenommen Mr. L.Collier) geschrieben, um die von ihnen geschuldeten Summen anzufordern. Heute zeigten sie mir in ihren Büroräumen drei Briefe, die sie bisher als Antwort erhalten haben.

Der erste Brief ist von Herrn Dickes (datiert 25.März). Er stellt darin fest, daß er „seine Schuld am 31. Jan. 74 beglichen“ hat und daß die in seinen Händen befindliche Quittung unterzeichnet ist: „Erhalten für Moore und Le Moussu. L. Rocher.“

Der zweite Brief ist von „Gardeners’ Chronicle“ (datiert 25.März), und nach ihm „haben sie alles am 26.Febr. abgezahlt“.

Der letzte Brief (datiert 25.März) ist von Herrn Turner (Dover). Er teilt mit, daß er „die Quittung der Firma Le Moussu und Moore in Händen hat“.

Ich vermute, daß die anderen Briefe, die noch eintreffen werden, von der gleichen Art sein werden.

Wie dem auch sein mag, die drei bereits bescheinigten Fälle geben nicht nur Anlaß zu Klagen vor einem Amtsgericht, sondern, wie ich fürchte, zu Klagen wegen Unterschlagung. Das ist zum mindesten die von den Herren Merriman, Powell & Co. geäußerte Meinung in Anbetracht 1. daß dieses Geld nicht nur nach Auflösung der Teilhaberschaft, sondern während das Gerichtsverfahren anhängig war und nach einer von M[erriman], P[owell] & Co. an Herrn Shaen gesandten Warnung vom 22. Januar angenommen worden ist; 2. daß die Tatsache der Geldeinnahme nicht nur mir gegenüber geheimgehalten wurde, sondern auch gegenüber dem Richter, Herrn Harrison, als er in Gegenwart der drei Partner jeden einzelnen Punkt des letzten von Ihnen ursprünglich aufgestellten Verzeichnisses der Außenstände überprüfte, eine Tatsache, die Herr Harrison, wenn er als Zeuge aufgefordert wird, bestätigen muß; 3. daß auch, nachdem den betroffenen Parteien der Schiedsspruch mitgeteilt worden war, die Aneignung des Geldes meiner Kenntnis entzogen wurde.

Ich muß Sie nun ersuchen, mir sofort zu schreiben, inwieweit Sie in jedem einzelnen Falle gemeinsam mit Herrn Le Moussu gehandelt haben. In dem Augenblick, in dem meine Anwälte meine endgültigen Instruktionen in Händen haben – und Sie werden verstehen, daß ich keineswegs geneigt bin, länger als unbedingt nötig mit dieser Sache belästigt zu werden – ist es nicht mehr in meiner Macht, derartig unangenehme Maßnahmen aufzuhalten, wie sie aus diesen „sehr häßlichen Fakten“ sich ergeben können.

Ihr ergebener
Karl Marx

Aus dem Englischen.