[London, 18.Juli 1872]
Bürger,
In Beantwortung Ihres Briefes vom 27.Juni, mit Poststempel Florenz, 6.Juli, den ich wegen der ungenauen Adresse erst am 16. dieses Monats erhielt, mache ich Sie darauf aufmerksam, daß wir keine andere Fahne haben, als die des Weltproletariats – die rote Fahne.
Aus Ihrem gleichen Brief ersehe ich, daß Ihre Gesellschaft sich konstituiert hat und sich als Sektion der Internationale betrachtet. Es ist daher meine Pflicht, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß die gegenwärtig geltenden Allgemeinen Verwaltungs-Verordnungen einige Formalitäten für die Aufnahme neuer Sektionen vorschreiben.
Im Abschnitt II, Art. 4 heißt es:
„Jede neue Sektion oder Arbeitergesellschaft, welche den Anschluß an die Internationale beabsichtigt, hat den Generalrat sofort davon zu benachrichtigen. Der Generalrat hat das Recht usw.“ (Beschluß von Basel.)
Und im Abschnitt V, Art 1:
„Jede Sektion hat das Recht, sich Sonderstatuten für ihre lokale Verwaltung, je nach den Lokalumständen und Landesgesetzen, zu geben. Die Sonderstatuten dürfen jedoch nichts den Allgemeinen Statuten und Verwaltungs-Verordnungen Widersprechendes enthalten.“ (Beschluß von Genf.)
Und da nach Abschnitt II, Art. 2 „der Generalrat gehalten ist, die Kongreßbeschlüsse auszuführen“, für die er verantwortlich ist, kann der Generalrat als Sektionen der Internationale nur solche Gesellschaften anerkennen, die sich an diesen Artikel gehalten haben, die den Allgemeinen Statuten und Verwaltungs-Verordnungen der Assoziation ihre Zustimmung gegeben haben und deren Statuten mit den Allgemeinen Statuten und Verwaltungs-Verordnungen übereinstimmen. Da wir nicht daran zweifeln, daß Sie dies nur in Unkenntnis dieser Verordnung versäumt haben, weil es davon keine authentische italienische Ausgabe gibt, sende ich Ihnen inliegend ein französisches Exemplar, in dem die entsprechenden Artikel rot unterstrichen sind.
Da der nächste Kongreß (am 2.September in Den Haag, Holland) herannaht, lenken wir Ihre Aufmerksamkeit auf den Artikel 7 des Abschnitts I, der besagt: „Sitz und Stimmrecht auf dem Kongreß wird in Zukunft nur den Delegierten solcher Gesellschaften, Zweige oder Gruppen gestattet, welche Bestandteile der Internationalen bilden und ihre Beiträge“ (10 c. pro Mitglied) „dem Generalrat entrichtet haben.“
Gruß und Brüderlichkeit.
Aus dem Italienischen.