London, 21. März 1872
Mein lieber Toole,
Ich schicke Ihnen einliegend einen Auszug aus unserem Zirkular gegen die Dissidenten1, der sich auf die Funktionen des Generalrats bezieht.
Alles, was der Generalrat tun kann, um im gegebenen Fall die Allgemeinen Statuten und die Kongreßbeschlüsse anzuwenden, ist, als ein Schiedsgericht Entscheidungen zu treffen. Aber die Ausführung hängt in jedem Lande ganz von der Internationale selbst ab. Von dem Augenblick an, wo also der Rat aufhörte, als Instrument der allgemeinen Interessen der Internationale zu fungieren, würde er absolut bedeutungslos und ohnmächtig sein. Andererseits ist der Generalrat selbst eine der tätigen Kräfte der Assoziation und notwendig, um ihre Einheit aufrechtzuerhalten und zu verhindern, daß sich feindliche Elemente ihrer bemächtigen. Der moralische Einfluß, den der jetzige Rat (notwithstanding all its shortcomings2) dem gemeinsamen Feind gegenüber zu gewinnen vermochte, hat die Eigenliebe jener Leute verletzt, die niemals etwas anderes in der Internationale gesehen haben als ein Instrument ihres persönlichen Ehrgeizes.
Vor allem darf man nicht vergessen, daß unsere Assoziation die Kampforganisation des Proletariats ist und keinesfalls eine Gesellschaft, die gegründet wurde, um dilettantische Doktrinäre nach vorn zu bringen. Unsere Organisation in diesem Augenblick zu zerschlagen, hieße die Waffen strecken. Sowohl die Bourgeois als auch die Regierungen könnten sich nichts Besseres wünschen. Lesen Sie den Bericht des Krautjunkers Sacaze über das Projekt von Dufaure. Was bewundert und fürchtet er am meisten an der Assoziation? „Ihre Organisation.“
Wir haben seit der Londoner Konferenz ausgezeichnete Fortschritte gemacht.
Neue Föderationen sind in Dänemark, Neuseeland und Portugal gegründet worden; große Verbreitung in den Vereinigten Staaten, in Frankreich (wo Malon und Co. nach eigenem Eingeständnis nicht eine einzige Sektion haben), in Deutschland, in Ungarn, in England (seit der Bildung des Britischen Föderalrats). Vor kurzem erst sind irische Sektionen gebildet worden. In Italien gehören die einzigen ernst zu nehmenden Sektionen, die in Mailand und in Turin, zu uns; die Führung der anderen liegt in den Händen von Advokaten, Journalisten und anderen doktrinären Bourgeois. (Apropos: Bakunin hegt einen persönlichen Groll gegen mich, weil er in Rußland, wo die revolutionäre Jugend mit mir geht, jeden Einfluß verloren hat.)
Die Beschlüsse der Londoner Konferenz werden schon in Frankreich, Amerika, England, Irland, Dänemark, Holland, Deutschland, Österreich, Ungarn und der Schweiz (mit Ausnahme der Jurassier) anerkannt, ebenso von den wirklichen Arbeitersektionen in Italien und schließlich von den Russen und den Polen. An dieser Tatsache werden diejenigen, die sie nicht anerkennen, nichts ändern, sondern sie werden gezwungen sein, sich von der ungeheuren Mehrheit der Internationale zu trennen.
Ich bin mit Arbeit derart überhäuft, daß ich nicht einmal die Zeit finde, um an meinen sweet3 Kakadou und den dear4 Schnappy zu schreiben (von dem ich gern mehr hören möchte). Tatsächlich beansprucht die Internationale meine Zeit zu sehr, und wenn ich nicht überzeugt wäre, daß meine Anwesenheit im Rat in dieser Zeit des Kampfes noch notwendig ist, hätte ich mich schon längst zurückgezogen.
Die englische Regierung hat unsere Feier des 18. März vereitelt; ich füge die Resolutionen bei, die auf einer Versammlung englischer Arbeiter und französischer Flüchtlinge angenommen wurden.
Lachâtre ist ein abscheulicher Scharlatan. Er stiehlt einem die Zeit mit absurden Dingen (z. B. mit seinem Antwortbrief auf mein Autograph, der mich zu Änderungsvorschlägen zwang).
Roy (6, Rue Condillac, Bordeaux) ist ein vortrefflicher Übersetzer. Er hat bereits das Manuskript des ersten Kapitels geschickt (ich habe ihm das Manuskript der zweiten deutschen Auflage nach Paris gesandt).
Ganz der Ihre
Old Nick
Aus dem Französischen.
„Die Zusammensetzung des Generalrats hat ständig gewechselt, obgleich einige seiner Gründer darin geblieben sind, wie in den Belgischen, Romanischen u.a. Föderalräten.
Der Generalrat ist bei der Ausübung seines Auftrags drei wesentlichen Bedingungen unterworfen. Erstens braucht er einen ziemlich großen Personenkreis, um seine Arbeit in all ihrer Mannigfaltigkeit durchführen zu können; dann muß er sich ‚aus Arbeitern der verschiedenen, in der Internationalen Assoziation vertretenen Länder‘ zusammensetzen, und schließlich muß das proletarische Element überwiegen. Wie könnte denn der Generalrat, wo die für den Proletarier existierenden Erfordernisse der Arbeit eine ständige Ursache von Veränderungen in der personellen Zusammensetzung des Generalrats sind, diese unentbehrlichen Bedingungen erfüllen, ohne das Kooptionsrecht zu besitzen?“ {Bemerkung: Mehr als ³/₄ der Mitglieder des Londoner Generalrats sind Lohnarbeiter.}
„Im Gegensatz zu den Statuten aller bürgerlichen Gesellschaften berühren die Allgemeinen Statuten der Internationale kaum ihre administrative Organisation. Deren Entwicklung überlassen sie der Praxis und ihre Regelung den künftigen Kongressen. Nichtsdestoweniger befassen sich die Statuten mehr mit dem Generalrat als mit anderen Teilen der Organisation, da nur die Einheit und die Gemeinsamkeit der Aktion den Sektionen in den verschiedenen Ländern einen klaren Charakter der Internationalität verleihen können.
Der Artikel 5 der ursprünglichen Statuten {Artikel 6 der revidierten Statuten} lautet:
‚Der Generalrat wirkt als internationale Agentur zwischen den verschiedenen nationalen und lokalen Gruppen der Assoziation.‘“ {Es folgen dann Beispiele für diese Tätigkeit, Informationen, anzufertigende Statistik usw., aber ein gleichfalls wichtiger Absatz wurde von den Jurassiern gefälscht: „daß, im Fall der Notwendigkeit sofortiger praktischer Schritte – wie z. B. bei internationalen Zwisten – die verbündeten Gesellschaften sich gleichzeitig und gleichförmig betätigen können“.}
„Der Artikel fährt fort:
‚Bei jeder passenden Gelegenheit ergreift der Generalrat die Initiative der den verschiedenen nationalen oder lokalen Gesellschaften zu unterbreitenden Vorlagen.‘
Die Allgemeinen Statuten beauftragen den Generalrat mit gewissen Arbeiten, die er dem Kongreß vorlegen muß, usw. {Siehe Artikel 4 und 6 der revidierten Ausgabe.} Die ursprünglichen Statuten stellen die spontane Aktion der Gruppen so wenig der Einheit der Aktion der Assoziation entgegen, daß Artikel 6 {Art. 7 der revidierten Statuten} sagt: {Siehe diesen Artikel.}
Der erste Verwaltungsbeschluß des Genfer Kongresses {1866} (Art. 1) lautet:
‚Der Generalrat ist gehalten, die Kongreßbeschlüsse auszuführen.‘
Dieser Beschluß legalisierte die vom Generalrat von seinem Bestehen an eingenommene Position: die eines exekutiven Organs der Assoziation.
Der Genfer Kongreß beauftragte den Generalrat gleichzeitig, ‚den offiziellen und verbindlichen Text der Statuten‘ zu veröffentlichen. {Siehe revidierte Statuten, Anhang I, S. 16, 17.}
Derselbe Kongreß beschloß (Genfer Verwaltungsbeschluß, Art. 14):
‚Jede Sektion hat das Recht, sich ihr Reglement und ihre besonderen Statuten je nach den Lokalumständen und Landesgesetzen zu geben. Dieselben dürfen jedoch nichts den Allgemeinen Statuten und dem Allgemeinen Reglement Widersprechendes enthalten.‘
Durch wen müßte die Übereinstimmung der besonderen Statuten mit den Allgemeinen Statuten festgestellt werden? Offensichtlich wäre der Beschluß, wenn es keine mit diesen Funktionen beauftragte ‚Autorität‘ gäbe, null und nichtig. Nicht genug damit, daß sich feindliche und Polizeisektionen bilden könnten, könnte auch das Eindringen deklassierter Sektierer und bürgerlicher Philanthropen in die Assoziation deren Charakter entstellen, auf den Kongressen durch ihre Anzahl die Arbeiter erdrücken.
Von Anfang an nahmen sich die nationalen und lokalen Föderationen das Recht, in ihren jeweiligen Ländern neue Sektionen zuzulassen oder abzulehnen, je nachdem, ob deren Statuten mit den Allgemeinen Statuten übereinstimmten oder nicht. Die Ausübung der gleichen Funktion durch den Generalrat ist durch Artikel 6 der Allgemeinen Statuten {Art. 7, Schluß, der revidierten Statuten} vorgesehen, der den lokalen unabhängigen Gesellschaften (das heißt den Gesellschaften, die sich außerhalb der föderalen Verbindungen ihrer Länder konstituieren) das Recht läßt, sich mit ihm in direkte Verbindung zu setzen.“ {Von der Gründung der Internationale an sind diese unabhängigen lokalen Gesellschaften niemals anerkannt worden, ehe sie nicht vom Generalrat zugelassen waren.}
„Derselbe Artikel 6 der Statuten {Art. 7 der revidierten Statuten} berücksichtigt auch die gesetzlichen Hindernisse, die sich der Bildung nationaler Föderationen in gewissen Ländern entgegenstellen, wo infolgedessen der Generalrat durch die Macht der Verhältnisse berufen ist, als Föderalrat zu fungieren. (Siehe ‚Procès-verbaux du Congrès, etc., de Lausanne, 1867‘, p. 13.)
Seit dem Fall der Kommune sind diese gesetzlichen Hindernisse in verschiedenen Ländern nur noch gewachsen und machen die Tätigkeit des Generalrats noch unerläßlicher, um verdächtige Elemente aus der Assoziation herauszuhalten. So haben kürzlich Komitees in Frankreich den Generalrat um sein Eingreifen gebeten, um sich der Polizeispitzel zu entledigen, und in einem anderen großen Lande“ {unter uns: Österreich} „haben die Internationalen gefordert, keine Sektion anzuerkennen, die nicht von ihren direkten Bevollmächtigten oder von ihnen selbst gegründet worden ist. Sie begründeten ihre Bitte mit der Notwendigkeit, auf diese Weise Agents provocateurs zu entfernen, deren glühender Eifer sich in der raschen Bildung von Sektionen kundtat, deren Radikalismus ohnegleichen war.“
{Bemerkung: Es versteht sich von selbst, daß in Ländern wie Polen und Rußland die Internationalen nur zum Generalrat direkt Beziehungen unterhalten können, der dort mit größter Vorsicht vorgehen muß.}
„Ebenso wie alle Gruppen der Internationale hat der Generalrat die Pflicht, Propaganda zu treiben. Er hat sie durch seine Manifeste“ {durch seine Korrespondenz mit einzelnen in den Ländern, in denen die Assoziation noch nicht gegründet ist} „und durch seine Bevollmächtigten erfüllt, die die ersten Bausteine der Internationale in Nordamerika, in Deutschland und in vielen Städten Frankreichs gesetzt haben“ {ebenso in Australien, in Neuseeland}.
„Eine andere Funktion des Generalrats besteht darin, die Streiks zu unterstützen, indem er ihnen die Hilfe der ganzen Internationale sichert (siehe die Berichte des Generalrats an die verschiedenen Kongresse). Unter anderem beweist die folgende Tatsache, von welchem Gewicht sein Eingreifen in den Streiks gewesen ist. Die Widerstandsgesellschaft der englischen Eisengießer ist an und für sich eine internationale Trade-Union, die in anderen Ländern Zweigorganisationen besitzt, namentlich auch in den Vereinigten Staaten. Nichtsdestoweniger hielten die amerikanischen Gießer bei einem Streik es für notwendig, die Fürsprache des Generalrats anzurufen, um zu verhindern, daß englische Gießer in ihr Land geholt wurden.“
{Bemerkung: Die einzige wirklich internationale Trade-Union in Europa ist die der Zigarrenmacher. Sie bleiben auch vollständig außerhalb der proletarischen Bewegung und benutzen den Generalrat nur für ihre Berufsinteressen.}
„Die Entwicklung der Internationale hat dem Generalrat wie auch den Föderalräten die Funktion eines Schiedsrichters auferlegt.“
{Ohne daß der Generalrat es gefordert hätte,} „beschloß der Brüsseler Kongreß {1868}:
‚Die Föderalräte sind verpflichtet, dem Generalrat alle drei Monate einen Bericht über die Verwaltung und den finanziellen Stand ihres Gebiets zu schicken: (Siehe Protokoll des dritten Kongresses usw. Verwaltungsbeschluß Nr. 3.)
Schließlich tat der Baseler Kongreß nichts anderes, als die administrativen Verbindungen, die sich aus der Entwicklung der Assoziation ergaben, in Regeln zusammenzufassen. Wenn er die Grenzen der Befugnisse des Generalrats übermäßig ausdehnte, wer hat daran schuld, wenn nicht Bakunin, Schwitzguébel, Fritz Robert, Guillaume und andere Delegierte der Allianz der sozialistischen Demokratie, die es mit großem Geschrei gefordert haben?“
{Bemerkung: Diese Herren bildeten sich ein, auf dem Kongreß von Basel würde der Rat nach Genf verlegt werden.}
„Hier sind zwei der Resolutionen des Baseler Kongresses:
‚IV. Jede neue Sektion oder Gesellschaft, die sich bildet und der Internationale beitreten will, muß sofort ihren Beitritt dem Generalrat anzeigen‘ und
‚V. Der Generalrat hat das Recht, jede neue Gesellschaft oder Gruppe aufzunehmen oder abzulehnen, vorbehaltlich der Berufung beim nächsten Kongreß‘.
Diese Artikel geben dem Generalrat tatsächlich das Recht, sich in das innere Leben der Föderationen einzumischen; aber in diesem Sinne sind sie vom Generalrat noch niemals angewandt worden“, {außer in dem Falle, daß Sektionen außerhalb föderativer Bindungen standen oder sich Sektionen in Ländern bildeten, wo die Internationale noch nicht besteht. In diesen Fällen ist das Eingreifen des Rats unbedingt notwendig. Andererseits hat sich der Generalrat niemals in die Angelegenheiten neuer Sektionen, die sich bestehenden Gruppen oder Föderationen anschließen wollten, eingemischt.}
„Die von uns oben angeführten Resolutionen betreffen nur Sektionen, die sich gerade bilden; die folgenden Resolutionen betreffen schon anerkannte Sektionen:
‚VI. Der Generalrat hat ebenfalls das Recht, eine Sektion der Internationale bis zum nächsten Kongreß zu suspendieren‘“ {siehe folgende Bemerkung}.
„‚VII. Wenn zwischen Gesellschaften oder Zweiggesellschaften einer nationalen Gruppe oder zwischen Gruppen verschiedener Nationalitäten Zwistigkeiten entstehen sollten, wird der Generalrat das Recht haben, über den Streitfall zu entscheiden, vorbehaltlich der Berufung beim nächsten Kongreß, der endgültig entscheidet.‘
Diese beiden Artikel sind für extreme Fälle notwendig, wenn auch der Generalrat bisher niemals auf sie zurückgegriffen hat. Er hat keine Sektion suspendiert und in Streitfällen nur als ein von beiden Parteien herbeigerufener Schiedsrichter fungiert.“
{Bemerkung: Aus den beigefügten Beschlüssen über die Spaltung in Amerika5 sehen Sie, daß der Rat eine Sektion suspendiert hat, die sich fast ausschließlich aus Bourgeois zusammensetzt. In den Vereinigten Staaten ist das Eindringen von Bourgeois, die aus der Internationale ihr Instrument zu machen suchen, sehr gefährlich. Gerade dieser Fall beweist die Notwendigkeit der Resolution VI des Baseler Kongresses.}
{Außer den verschiedenen Funktionen, die dem Generalrat durch die historische Entwicklung der Internationale erwachsen sind, gibt es eine weitere, die ihm die Feinde unserer Assoziation auferlegt haben. Indem sie ihn zum Ziel ihrer Angriffe machten, haben ihn alle der proletarischen Bewegung feindlichen Parteien und Sekten an} „die Spitze der Verteidiger der Internationalen Arbeiterassoziation gestellt“.
Aus dem Französischen.