[Manchester, um den 3. Mai 1861]
An das Direktorium der Schiller-Anstalt
Ich beehre mich, in der Anlage I Abschrift eines Schreibens des Bibliothekars einzureichen, welches mir vor einiger Zeit überbracht wurde. Als ich Herrn Stössel über die darin gebrauchte Ausdrucksweise einige Bemerkungen zu machen mir erlaubte, antwortete dieser, wie erwartet, daß das Schreiben eine einfache Kopie eines von der Literarischen Abteilung des Direktoriums vorgeschriebnen Formulars sei.
Wenn ich daher gezwungen bin, die betreffenden Bemerkungen jetzt vor das Direktorium zu bringen, muß ich vor allem hervorheben, daß diese nicht im mindesten den Inhalt des Schreibens selbst angehn. Mit diesem, mit der strengen Einhaltung der für die Bücher vorgeschriebnen Lesezeit, mit der Erhebung von „Bußen" für Überschreitung dieser Zeit, überhaupt mit der Aufrechterhaltung der Gesetze und Vorschriften der Anstalt, wird gewiß jedermann einverstanden sein. Es handelt sich hier nur um den Ton, in dem dies Aktenstück abgefaßt ist. Dieser Ton weicht so sehr von demjenigen ab, welcher in der Korrespondenz zwischen gebildeten Leuten üblich ist, daß ich gestehen muß, nicht gewohnt zu sein, solche Briefe zu erhalten, und wie Herr Stössel mir sagte, bin ich nicht der erste, dem diese, gelind gesagt, schroffe Form auffällt.
In der Tat, als ich dieses Schriftstück gelesen, glaubte ich mich plötzlich in die Heimat versetzt. Ich glaubte, statt eines Schreibens vom Bibliothekar der Schiller-Anstalt, eine kategorische Sommation von irgendeinem deutschen Polizeikommissar in der Hand zu halten, worin mir unter schwerer Strafandrohung geboten wird, „binnen 24 Stunden" diese oder jene Übertretung wiedergutzumachen. Die sonst so unschuldige Uniform des Amtsdieners, der mir diese Aufforderung insinuierte, konnte diesmal nur dazu beitragen, die Täuschung vollständiger zu machen.
Anknüpfend an diesen Vorfall, nahm ich Veranlassung, den Aufruf wieder durchzulesen, der unterm 12. November 1859 gleichsam als Programm der werdenden Schiller-Anstalt erlassen wurde. Dies Programm erscheint jetzt, neben dem erwähnten Schreiben des Bibliothekars, in einem ganz eigentümlichen Licht. Es heißt darin, daß die Schiller-Anstalt solle dazu dienen, „daß der junge Deutsche ... sich hier sofort heimischer ... sittlich wie geistig besser bewahrt und versorgt finde. ... und vor allem dem Vaterlande entfremdet in dasselbe zurückkehre". Keine Frage, der bürokratische Stil derartiger Amtsschreiben ist ganz dazu angetan, daß der Empfänger sich sofort auf heimischen Boden fühlt und daß er glauben muß, er sei ebensogut, wo nicht „besser bewahrt und versorgt", als daheim im lieben patriarchalischen Polizeistaat, dieser großen Kleinkinderverwahr- und Versorgungsanstalt; und solange derartige Amtsschreiben florieren, ist gewiß nicht die mindeste Gefahr, daß irgendein Mitglied der Schiller-Anstalt dem Vaterlande entfremdet werde. Ja, sollte ein Mitglied ausnahmsweise daheim noch keine Gelegenheit gefunden haben, sich mit den Formen des bürokratischen Dienstes und der gebietenden Sprache der Behörden bekannt zu machen, scheint ihm die Schiller-Anstalt die beste Gelegenheit dazu bieten zu sollen; und dahin ist denn auch wohl die Zusage des Programms zu verstehen, daß die Schiller-Anstalt werde dazu beitragen, „daß auch der schon älter Gewordene, der die Heimat wieder zum Wohnsitz erwählt, sich mit deutscher Sprache und Bildung auch das Vermögen des öffentlichen Wirkens als deutscher Mann und Bürger bewahrt und selbst in höherem Maße in sich entwickelt habe".
Manche Mitglieder haben es sich allerdings wohl schwerlich träumen lassen, [daß] „der deutsche Geist im vollsten Sinne des Worts", für dessen Pflege die Schiller-Anstalt ein Einigungspunkt werden soll, unter andern auch jenen Geist des Bürokratismus in sich begreife, der leider daheim noch fast alle politische Macht in Händen hat, gegen den aber ganz Deutschland ankämpft und über den es gerade jetzt Sieg auf Sieg erringt. Dieser direkt befehlende Ton, diese kategorischen Aufforderungen, binnen 24 Stunden Ordre zu parieren, sind jedenfalls hier nicht am Platze, und wenn ihnen, statt vierzehn Tage Arrest bei Wasser und Brot, die fürchterliche Strafandrohung von einer halben Krone erfolgt, so wirken sie obendrein komisch.
Die Schiller-Anstalt zählt außer Deutschen auch Engländer, Holländer, Dänen zu ihren Mitgliedern, denen dieser Ton durchaus nicht „heimisch" klingen dürfte. Ich erlaube mir die Frage, wie solche Mitglieder vom „deutschen Geist" denken sollen, wenn sie derartige Zuschriften bekommen?
Es trifft sich, daß ich selbst in einer andern hiesigen Gesellschaft, die keinen Bibliothekar hat, momentan der literarischen Abteilung angehöre und häufig selbst Zirkulare in ähnlichen Fällen an Mitglieder senden muß. Die dabei übliche Form lege ich in Anlage II bei, sie strebt nicht entfernt, den Anspruch irgendwie als Muster dienen zu sollen, sie kann aber vielleicht beweisen, daß dasselbe Ziel erreicht werden kann, ohne die Rücksichten zu verletzen, die gebildete Leute einander schuldig sind.
Ich wiederhole, das fortiter in re2 ist gewiß sehr gut, aber die Mitglieder scheinen mir auch ein Recht auf das suaviter in modo3 zu haben. Die eiserne Hand der literarischen Abteilung möge sich ja auf das Haupt jedes Schuldigen niederlassen, aber sie möge auch einen samtnen Handschuh anziehn.
Und deswegen bitte ich das Direktorium, gütigst Sorge tragen zu wollen, daß in der offiziellen Korrespondenz der Literarischen Abteilung mit den Mitgliedern weniger die Formen der Befehle deutscher Verwaltungsbüros an ihre Verwalteten als die Formen des Briefwechsels zwischen gebildeten Leuten zum Muster genommen werden.