[London] 23. Oktober 1860
Lieber Lassalle,
Du entschuldigst mich, wenn ich nur ein paar Zeilen schreibe. Außer meiner gewöhnlichen Beschäftigung bin ich grade jetzt mit Korrekturbogen1 überrannt.
Du wirst mich sehr verpflichten, wenn Du das Geld, daß Du mir schicken kannst, bis Anfang November schickst, da ich dem Drucker (eigentlich müssen die Drucker in London wöchentlich bezahlt werden) einen Anfang November fälligen Wechsel auf mich ausgestellt habe.
Heute erhielt ich dann die Schlußabweisung des Obertribunals, dahin lautend: „Ihre Beschwerde vom 23. Aug. c. über die Verfügung des Kriminalsenats des Kgl. Kammergerichts in der Injurienprozeßsache des Dr. K. Marx wider den Redakteur der ‚National-Zeitung‘ Dr. Zabel vom 11. Juli c. wird, nach Einsicht der betreffenden Akten, als unbegründet hierdurch zurückgewiesen. Denn das Kgl. Kammergericht hat in den beiden in Rede stehenden leitenden Artikeln der ‚Nat.-Zeit.‘ weder eine objektive Ehrenkränkung des Klägers gefunden noch angenommen, daß die Absicht, den letzteren zu beleidigen, dabei obgewaltet habe, und deshalb ist die Einleitung der angestellten Injurienklage mit Recht abgelehnt.
Ob aber objektiv eine Ehrenkränkung vorliegt und ob die Absicht zu beleidigen obgewaltet hat, sind wesentlich tatsächliche Feststellungen, welche mit einer Beschwerde beim Kgl. Obertribunal nur dann angegriffen werden können, wenn der Annahme des Appellationsrichters in dieser Beziehung ein Rechtsirrtum zugrunde liegt. Ein solcher erhellt jedoch im vorliegenden Falle nicht. Die Kosten usw."
Wie steht's mit der Gesundheit? Bei mir noch sehr mißlich.
Salut.
Dein
K.M.