7. September 1860,
9, Grafton Terrace, Maitland Park,
Haverstock Hill, London
Lieber Lassalle,
Es hat mich gefreut, endlich wieder ein Lebenszeichen von Dir zu erhalten, sosehr ich bedaure, daß Du mir nicht günstigere Nachrichten über Deinen Gesundheitszustand mitteilen kannst. Ich selbst laboriere fortwährend am Leberleiden; nicht so schmerzhaft wie Gicht (auch nicht so vornehm, wenigstens nach englischen Begriffen), aber für Kopfarbeiten vielleicht noch störender.
Die Verzögerung in dem Erscheinen meiner Schrift gegen Vogt hat, außer notwendiger Beschäftigung mit dringendern Arbeiten, zwei Hauptursachen:
1. Wollte ich das Ende des Prozesses gegen die „National-Zeitung" abwarten, was ich jetzt jedoch aufgegeben habe.
Der Prozeß hat folgende Stadien durchlaufen: Staatsanwalt und dann Oberstaatsanwalt wiesen die Klage ab, weil „kein öffentliches Interesse" zum Eingreifen ex officio1 vorliege. Nun kam die Zivilklage. Das Stadtgericht erließ eine „Verfügung", daß die Klage abzuweisen, weil die ehrverletzenden Passus nur (was notabene falsch ist) „zitiert" seien. Das Kammergericht erklärte die Motivierung des Stadtgerichts für falsch, kam aber zum selben Resultat, weil die kalumnierenden2 Passagen nicht auf mich sich bezögen und beziehen könnten (dies wird durch „falsches Zitieren" auf seiten des Gerichts bewiesen), die „National-Z[eitung]" nicht die Absicht zu beleidigen hatte usw. Der Stil der „Verfügung" reicht hin, die Verlegenheit der Burschen zu beweisen. Wir befinden uns nun beim Obertribunal. So habe ich denn meine Kenntnis des preußischen Justizwesens soweit bereichert, daß ich nun weiß, daß es von den richterlichen Beamten abhängt, ob ein Privatindividuum es überhaupt zum öffentlichen Prozeß bringen kann. Denn alle diese Verfügungen sind ja nur „etwas Vorläufiges", um mich überhaupt zu hindern, mit der „Nat.-Z." öffentlich vor Gericht zu treten. Justizrat Weber, der von meinen freundlichen Verhältnissen zur preußischen Regierung nichts zu wissen schien, schlägt in seinen Briefen die Hände über dem Kopf zusammen über diese „unerklärlichen" Verfügungen.
Du weißt, daß ich den Prozeß gegen die „Nat.-Z." anhängig gemacht, bevor ich im Besitz von Vogts Buch war. Indes hatte ich richtig gegriffen, denn die „Nat.-Z." mit anerkennenswertem Takt, hatte alle, aber auch alle juristisch verfolgbaren Verleumdungen (ich spreche von Calomnies hier im Sinne des Code3: bloße Schimpfereien der Burschen wollte ich nicht gerichtlich attackieren) des Vogtschen Machwerks zusammengefaßt, und stellenweis sogar noch zugespitzt. Ich befand mich aber in der Lage, bei jedem einzelnen Punkt nicht vom Gegner den Beweis der Wahrheit zu verlangen, sondern meinerseits den Beweis der Falschheit zu führen. Einzige Ausnahme: die Hunderte von Drohbriefen zum Zweck der Gelderpressung nach Deutschland. Hier war es natürlich Sache der „N.-Z." von Freund Vogt einen dieser Drohbriefe sich überschicken zu lassen. – Die Gerichte sahen also, daß, sobald die Sache zum öffentlichen Verfahren kam, die „N.-Z." verurteilt werden müßte, und dies, noch mehr ein gerichtlicher Sieg meinerseits, wäre ja „gegen das öffentliche Interesse". Das „Obertribunal" wird eine neue Finte finden. Jedenfalls aber liefern mir die Preußen so ein Material in die Hand, dessen angenehme Folgen in der Londoner Presse sie bald merken sollen.
2. Dies ist die Schwierigkeit, an der die Sache jetzt stockt: – Buchhändler. – In Preußen kann die Sache nicht gut erscheinen, da gewisse auf Stieber etc. bezügliche Passus dem Buchhändler einen Prozeß an den Hals ziehn würden. In Hamburg etc. habe ich bisher vergeblich unterhandelt. Entweder wollen die Kerls gar nicht eingehn, oder sie erlauben sich auf Ton und Inhalt der Schrift bezügliche Bedingungen, auf die ich natürlich nicht eingehn kann. O. Meißner hätte die Sache genommen, wenn er nicht vorher die „Demokrat[ischen] Studien" herausgegeben, worin außer Dir und Grün, Vogt mit seiner ganzen Sippe, Bamberger, Simon etc. mitgearbeitet.
Das beste wäre, das Zeug hier zu drucken und es durch einen hiesigen deutschen Buchhändler nach dem Kontinent vertreiben zu lassen (wie Vogt es von Genf aus machte). Aber ich habe nicht wie Vogt bonapartistische Subsidien, um die 12–15 Bogen starke Broschüre hier drucken zu lassen.
So also steht die Sache. Du begreifst, daß ich gegen Vogt nicht in der sanften Weise auftrete, wie die deutschen Buchhändler es dem Herrn Professor gegenüber wünschen. Ich behandle ihn en canaille4 und als komische Figur, d. h. seinem Wesen gemäß.
Aus der Schweiz und Amerika habe ich auch Massenanfragen über das Erscheinen des Wischs erhalten.
Meine Frau läßt Dich bestens grüßen. Freiligrath habe ich vermieden, seit vielen Monaten zu sehn, da ich keine unangenehme Begegnung mit ihm haben will; andrerseits die feige Rücksichtnahme (von wegen seines geschäftlichen Zusammenhangs mit James Fazy, der sein Prinzipal ist) in einem entscheidenden Augenblicke mir nicht zusagen konnte. {Namentlich aber fand ich es unpassend, daß er seinen intimen Umgang mit Blind fortsetzte, nachdem ich ihm durch gerichtliche Dokumente bewiesen, daß Blind ein falsches Zeugnis vom Setzer Wiehe unter erschwerenden Umständen für Veröffentlichung in der „A[llgemeinen] Z[eitung]" (bezüglich des Flugblatts: „Zur Warnung") erschlich.} Nichtsdestoweniger sind wir, nach wie vor, vor der Welt „Freunde". Der Familienumgang ist aber ganz abgebrochen. Meine Frau ist, wie Du weißt, energischer Natur.
Hoffentlich berichtest Du bald Besseres über Dich selber.
Salut.
Dein
K.M.