20
Marx an Charles Dobson Collet
in London
(Abschrift)

7. März 1860
6, Thorncliffe Grove,
Oxford Road, Manchester

My dear Sir,
Da ich einige Tage von hier abwesend war, konnte ich Ihren Brief nicht sofort beantworten.

Was die Druckrechnung anbetrifft, um die zu bitten ich mir in einem am 6. Februar (wenn ich nicht irre) an Sie gerichteten Brief die Freiheit nahm, so haben Sie vergessen, sie mir zu übermitteln. Bitte senden Sie sie an Frau Marx.

Was die Erklärung Schaibles betrifft (durch mein Vorgehen gegen Blind veranlaßt), so wird es genügen zu bemerken:

1. Ob Blind der „literarische" Urheber des Flugblattes sei, ist eine Frage, mit der ich mich nicht zu beschäftigen habe. Er ist der Urheber im juristischen Sinne des Wortes.

Schaibles Erklärung (die zu machen, wie er im „Telegraph" sagt, ihn „Umstände" drei Monate lang verhinderten, die ich aber im Handumdrehen erhielt, als ich eine Abschrift der beiden eidesstattlichen Erklärungen vom Polizeigericht der Bow Street an Louis Blanc sandte) beweist viel gegen Vogt. Sie beweist nichts für Blind. Sie rechtfertigt ihn in keiner Weise. Er hat das Manuskript geschrieben (wenn nicht entworfen); er hat es in Hollingers Offizin gedruckt; er hat Hollingers Druckereirechnung bezahlt; er hat in der „Augsburger Zeitung" zwei falsche Erklärungen abgegeben; er und Hollinger gingen eine Verschwörung gegen mich ein, um den Setzer Wiehe zu veranlassen, falsches Zeugnis abzulegen (und mit welchem Ergebnis, ist Ihnen bekannt). Das ist nicht alles. Blind, wie Sie aus dem Brief wissen, den er im September an Liebknecht gerichtet hat, war so unverfroren zu behaupten, daß er an der ganzen Angelegenheit gar keinen Anteil

hatte. Schließlich sind ihm alle Schritte, die er und Schaible jetzt nacheinander unternommen haben, durch die über seinem Haupte schwebende Strafsache wegen „Verschwörung" aufgezwungen worden.

2. Es ist nicht ausgeschlossen, daß sich Dr. Schaible zu Blinds Sündenbock machen ließ. Er gehört, wie ich weiß, sozusagen zum Haushaltszubehör Blinds.

3. Der politische Hauptzweck, den ich angestrebt habe, ist durch Schaibles Erklärung erreicht worden. Sie hebt die Prozesse in Augsburg auf und macht sie null und nichtig, nur ein Scheinverfahren; dort gibt es keine Zeugen, keinen Kläger, keinen (wirklichen) Angeklagten und, in der Tat, kein Tribunal, da Vogt in seiner Weisheit nicht an diese Art bayerischen Gerichts appelliert hat, das, nach dem bayerischen Recht, über den Fall zu entscheiden hatte. Im Hinblick auf denselben Vogt wird es genügen mitzuteilen, daß eine Schweizer Zeitung in Genf, seiner eigenen Residenz (die „Neue Schweizer Zeitung", in ihrer Ausgabe vom 12. November 1859) erklärte, sie habe Vogts Versuch, sie mit französischem Geld zu bestechen, empört zurückgewiesen. Dieselbe Zeitung fordert Vogt in einem Leitartikel auf, eine gerichtliche Verfügung gegen sie zu veranlassen, genauso wie ich in einer Erklärung, die unter meinem Namen in der „Augsburger Zeitung" und der Hamburger „Reform" veröffentlicht wurde, Vogt aufgefordert habe, das „Volk" in London zu verklagen. Vogt, obgleich ein Genfer Ständerat1 und folglich ein Diener der Öffentlichkeit, blieb diesen Appellen gegenüber stumm, wogegen er durch die Augsburger Komödie – oder besser Farce – um die Gunst der stupiden deutschen Liberalen warb.

Sie werden so freundlich sein, diesen Brief als vertraulich zu betrachten, da die Anwälte, die meine Klage gegen die Verleumdung in London und Berlin führen, es für zweckmäßig halten, daß ich mein Schweigen – außer im dringendsten Notfall – erst breche, nachdem die gerichtlichen Verhandlungen abgeschlossen sind.

Ihr ergebener
K. Marx

Aus dem Englischen.