London, 18. Jan. [1861]
Lieber Frederick,
Du mußt mich entschuldigen, daß ich Dir den Empfang der £ 3 noch nicht angezeigt. Montag hatte ich einen Rückfall, und da es Dienstag nicht besser ward, mußte ich wieder zu Allen meine Zuflucht nehmen, bin also in diesem Augenblick under medical treatment1. Das Bücken, das beim Schreiben nötig ist, macht mir Schmerzen, und so schob ich es immer auf. Du siehst, ich bin so geplagt wie Hiob, obgleich nicht so gottesfürchtig.
Siebel – dessen Zeit sehr kostbar scheint, da er keine Zeile schreibt – hat mir 2 Kölner „Anzeiger" geschickt, die zwei kleine, meinem Buch2 günstige Notizen enthalten. Die Buchhändlerannonce stand in der Augsburger „A[llgemeinen] Z[eitung]", Beilage zum 1. Januar.
Ich wünschte, daß Du mir englisch – da ich nach Allens Vorschrift wenigstens noch eine Woche mich allen Schreibens zu enthalten habe –, also englisch für die „Times" eine kurze Kritik der preußischen Amnestie schickst, und zwar wären folgende Hauptpunkte hervorzuheben:
1. daß die Amnestie die lausigste ist, die in irgendeinem Land (Östreich nicht ausgenommen) seit 1849 erlassen ist; (mesquin3, echt preußisch);
2. daß der Zustand der „liberalen" preußischen Presse daraus zu beurteilen, daß sie diesen Dreck mit Lobsprüchen bewirft;
3. daß Amnestie für gewisse kleine Vergehn, Widersetzlichkeit gegen Gensdarmen, Beleidigungen von Beamten etc., immer in Preußen bei jedem neuen Regierungsantritt erlassen wurde, und daß die vorliegende Amnestie in der Tat weiter nichts ist;
4. In der Tat sind alle Flüchtlinge – also die ganze Revolution von 1848/49 – von der Amnestie ausgeschlossen. Den Flüchtlingen, die „von Unsern Zivilgerichten verurteilt werden möchten" und denen „ungehinderte Rückkehr gestattet ist" (als ob es nicht jedem immer „gesetzlich" freistand zurückzukehren), ist die Aussicht gestellt, daß das Justizministerium ihretwegen „von Amts wegen Gnadenanträge" stellen werde. Damit ist in der Tat nichts garantiert. Diese abgeschmackte Form ist angeblich gewählt, weil Preußen ein „Rechtsstaat" ist, wo der König konstitutionell keine Untersuchung niederschlagen kann. Schöne Affenkomödie in einem Staat, wo nach dem Geständnis der preußischen „Gerichtszeitung" (in Berlin) seit 10 Jahren kein Recht existiert hat. Außerdem konnten ja Kontumazialurteile4 at once5 erlassen und niedergeschlagen werden. Die „Rechts"-koketterie sehr anerkennenswert, wo Stieber, Greif, Goldheim immer noch frei umherlaufen, ditto Simons, Manteuffel etc.
5. Die Hauptsauerei ist § 4 der Amnestie, wonach alle, „die von Militärgerichten demnächst verurteilt werden möchten", erst Wilhelms „Gnade anrufen" müssen, worauf er dann „auf den von Unserm Militär-Justiz-Departement zu erstattenden Bericht die weitere Entschließung treffen wird".
Hierbei zu erwägen, daß bei der preußischen Landwehrverfassung nur ganz ausnahmsweis ein preußischer Flüchtling außer dem „Militärgericht" steht; daß das „Anrufen der Gnade" kategorisch vorgeschrieben und für diese Erniedrigung nicht einmal eine positive Gegenleistung versprochen ist; endlich, daß Wilhelm mehr als irgendein Flüchtling der „Amnestie" bedarf, da er selbst vom striktlegalen Standpunkt nichts in Baden etc. zu tun hatte.
Die „Times" wird sicher mit dem größten Vergnügen eine solche Kritik aufnehmen. Ich würde sie gleichzeitig ihr und andern Blättern zuschicken, natürlich nur drunter: „A Prussian refugee"6. Ich würde gleichzeitig Privatbrief an die Redaktion schreiben.
Es ist das einzige Mittel, die Hunde von Preußen und den Unteroffizier an der Spitze zu würdigen.
Dein
K.M.