[London, 26. Juni 1860]
Lieber Frederick,
Von Itzigs Abenteuer nichts gelesen.1
Aus dem einliegenden Brief Webers siehst Du die Gemeinheit der preußischen Hunde. Von dem Kammergericht ist nun wohl auch nichts zu erwarten.
Welche famose Jurisprudenz! Erst wird mir die „Verleumdungsklage" untersagt, weil sie nicht im preußischen Regierungsinteresse liegt. Und dann wird der „Injurienklage"2 nicht erlaubt, öffentlich vorzugehn, weil „kein Tatbestand" vorliege. Es wird förmlich „plädiert" für die „National-Zeitung".
Wie liberal zeigte sich dagegen Bayern mit Bezug auf Vogt. Es ist dies „preußischer Fortschritt".
Laß den Heckscher wieder eine kurze Notiz in die „Reform" bringen. Es muß wenigstens das preußische Verfahren öffentlich bekannt werden.
Aus den Beweisstücken, die ich dem Weber geschickt und die Weber seiner Anklagschrift beigelegt, ersah das Hundepack, daß die „National-Zeitung" verurteilt werden müßte, wenn der Sache erlaubt würde, „vorzukommen". Daher alle diese schlechten Schikanen.
Salut.
Dein
K.M.