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Marx an Ferdinand Freiligrath
in London1

[London, 28. November 1859]

Lieber F[reiligrath],

Weder bin ich Liebknechts Briefsteller, noch sein Attorney2. Indes werde ich ihm Abschrift des auf ihn bezüglichen Teils Deines Briefes zustellen.

Die einen Augenblick beabsichtigte Erklärung habe ich unterlassen, eingedenk des „Odi profanum vulgus et arceo“3.

Die Erklärung war allerdings gegen Beta, aber eben deshalb unvermeidlich, wie Du aus dem summary4 ersehn, zugleich über Dich. Schon deshalb gab ich Dir Notiz davon, von der Intimität abgesehn, worin Deine und Betas Familien in seinem opuscolum5 erscheinen.

Es ist Dir unangenehm, Deinen Namen in der Vogtschen Angelegenheit eingemischt zu sehn. Ich frage den Teufel nach Vogt und seinen infamen Lügen im Bieler „Handels-Courier“, aber ich will meinen Namen nicht als Maske für demokratische Schlauköpfe hergeben. Ist jemand gezwungen, Zeugen aufzurufen, so weißt Du, daß kein andrer sich „verbitten“ kann, als Zeuge zitiert zu werden. Nach älterm englischen Rechtsuse6 konnten restive witnesses – horribile dictu7 – sogar zu Tod gepreßt werden.

Was schließlich Parteirücksichten betrifft, so bin ich gewohnt, in der Presse für die ganze Partei mit Kot beworfen zu werden und meine Privatinteressen beständig von Parteirücksichten beschädigt zu sehn, andererseits ebenso gewohnt, auf keine Privatrücksichten gegen mich zu rechnen.

Salut.

Dein
K.M.