[Manchester, 31.Oktober 1852]
Lieber Marx,
Wie die Sache jetzt eingeleitet ist, kann’s gar nicht fehlen. Der Brief von Stieber1 ist eine Entdeckung, die mehr wert ist als alle australischen Goldgruben. Welches Glück, daß der malheureux2 Nothjung diese alten „N[eue] Rh[einische] Z[eitungs]“-Papiere aufgehoben und damals nach London geschickt hat! Ich hoffe nur, das Ding kommt an, denn so etwas zu unterschlagen, würde selbst der Oberprokurator für kein Verbrechen halten. Du hättest diesen Brief besser nicht mit dem Auftrag des registers3 geschickt, sondern sonstwie. Zwischen Frankfurt und Köln kann immer noch ein Pech passieren, und wenn auch die Kopie schon viel beweist, so ist das Original doch zu wichtig. Jemand mußte es selbst oder per Expressen nach Köln bringen. Indes, ich hoffe, es geht gut.
Auch die andern Dokumente sind sehr schön, und wir werden jetzt einen Hallo schlagen, der kolossal ist.
Der Sicherheit halber schickte ich gestern einen Brief an v.Hontheim, der in Amsterdam auf die Post gelegt wird und worin ich ihm in Auszug den Inhalt Deines für Schn[eider] bestimmten Briefs4 und die Nichtankunft des von Schneider an Dronke adressierten Briefs mitteilte. Also 4 Abschriften und ein Auszug.
Auf einem andern Wege werde ich heute noch eine Kopie des Stieberschen Briefs nach Köln befördern, ebenso Ausschnitte, enthaltend den Artikel im Freitags-„Advertiser“, und die Erklärung im Samstags-„Advertiser“5 nach der Rheinprovinz befördern, überhaupt Notizen über die Polizeiverbrechen unter die Bourgeois schleudern.
Nun folgende Vorschläge:
1. Bei dem höchst zweideutigen und stellenweise von uns jetzt zu erweisenden unzweideutigen Charakter der einzigen gravierenden Zeugnisse ist Dein Zeugnis und das von Lupus, Pieper pp., wenn es eidlich abgelegt und beglaubigt wird, sehr wichtig. Das öffentliche Ministerium mag sagen, was es will, das schadet nichts – die Geschwornen halten uns und die Angeklagten doch für gentlemen. Nun ist aber nichts einfacher, als daß 2 oder 3 von Euch sich zum Wingham begeben und dort diejenigen auf London Bezug habenden Sachen beschwört, die Ihr alle wißt. Also z.B.
a) daß gar kein H.Liebknecht existiert, sondern nur ein W.L[ielbknecht,] soweit Ihr wißt, und Ihr nie einen H.L[iebknecht] gekannt habt;
b) daß die Frau Daniels Dir nie geschrieben;
c) daß Ihr außer den Mittwochs zusammenkünften nicht auch etwa in einem andern Lokal an einem Donnerstag andre Zusammenkünfte gehabt und
d) daß Ihr die in den Protokollen von Hirsch enthaltenen Aussagen von Reden, Vorträgen pp., die Ihr gehalten haben sollt, für utterly untrue6 erklärt;
e) daß der Zettel, der bei dem roten Katechismus beigelegen, und den das öffentliche Ministerium als in Deiner Handschrift abgefaßt ansieht, nicht von Dir herrührt –
und was sonst noch aus den letzten Verhandlungen und ersten Aussagen Stiebers als unwahr und der Widerlegung wert erscheint.
Dies alles, vor Wingham beschworen, wird dieser als gewöhnliches Affidavit7 ausfertigen – Ihr könnt’s gleich englisch im Konzept mitbringen –, und Ihr bittet ihn, es einem Policeman zu geben, der mit Euch zum preußischen Konsul Hebeler in der City geht, dieser muß die Unterschrift von Wingham legalisieren, sonst verliert er sein Exequatur8. Dies in 2 Kopien so ausgefertigt, kann dann nach Köln gehn und wird seinen Effekt nicht verfehlen. Ich halte dies für höchst wichtig, da damit alle legalen Formen befolgt sind und das Ding ein gerichtlicher Akt ist. Sollte Hebeler trotzdem die Unterschrift weigern, so geht Ihr zum ersten besten notary public9, der legalisieren wird (letzteres ist ein Weg, der in einem ähnlichen Fall meinem Alten von den Behörden in Preußen angegeben worden).
2.Gestern erhielt ich von Dr[onke] eine lange Abhandlung über Bangya. Ich muß Dir sagen, daß nach den elenden Lügereien mit unserem Manuskript10, nach dem Briefe von Duncker, den Weerth Dir am Dienstag geschickt, und wenn es wahr ist, daß er den vorletzten Brief an Kothes adressiert, mir kaum die Möglichkeit eines Zweifels bleibt, daß er preußischer Spion ist. Daß er sich bei den Ungarn hält, ist kein Beweis für das Gegenteil, beruft er sich bei uns auf die Ungarn, so beruft er sich bei den Ungarn auf uns. Diese Sache muß unbedingt und schleunigst untersucht werden, und wenn Herr Bangya nicht dans les vingt quatre heures11 genügende Auskunft über den Verbleib des Manuskripts, die ehemalige Adresse des angeblichen Eisermann, Straße und Nr., und seine höchst problematischen Existenzquellen gibt, so bin ich sehr dafür, daß die Kölner Advokaten direkt den Herrn Stieber befragen, was er über einen gewissen Colonel Bangya weiß. Nach den bis dahin vorgekommenen Enthüllungen wird Herr Stieber nicht mehr wagen, falsch zu zeugen, da er nicht wissen kann, was kommen wird; gleichzeitig müßte man Schn[eider] die Geschichte mit dem Manuskript mitteilen, damit er in der Sitzung die Sache erzählt, wonach man dann keine weitere Erklärung vorderhand zu erlassen braucht.
3.Einige Leute aus dem Stechanschen Arbeiterverein, Komiteemitglieder usw., könnten ebenfalls, nicht mit kleinen Zettelchen, sondern mit ganzen Seiten oder möglichst großen Stücken der Hirschschen Handschrift vor den Magistrat gehn und beschwören, daß dies die Handschrift des Hirsch ist. Cela vaut infiniment mieux12 als bloße unbeglaubigte Ausschnitte.
Wir werden Euch Montag wieder einiges Geld zugehn lassen, damit Ihr deswegen nicht in Verlegenheit kommt. Dein eidliches Zeugnis könnte erst ganz zuletzt abgehn – das hat seine guten Seiten; nur muß man sorgen, daß alles hinkommt, ehe die Zeugenverhöre geschlossen sind.
Vergiß nicht, mir sobald wie möglich einige sichere Adressen zukommen zu lassen.
Die Aussage von Stechan wegen der Fälschung13 muß ebenfalls vor einem Magistrat14 beschworen werden. Cela pourra avoir de brillants résultats.15
Kinkel schlich heute, vom rabble16 der hiesigen deutschen Juden herumgeführt, auf der hiesigen Börse herum. Wir haben indes den Leuten schon allerlei Flöhe in die Ohren gesetzt, und Weerth wird ihm sein Dasein sowohl hier wie in Bradford etwas versalzen.
Könntet Ihr Euch nicht direkte Beweise der Kinkelschen Escroquerie17 von Reichenbach durch Imandt oder so verschaffen und diese in Kopie an den hiesigen „Examiner and Times“, „Guardian“ oder „Courier“, und an Bradforder Blätter schicken? Natürlich so direkte Beweise, daß die Kerle keinen libel Prozeß18 zu fürchten haben. Auch an Dr.J.W.Hudson, Sekretär des Manchester Athenäums, könntet Ihr’s schicken.
Str[ohn] ist wieder in Bradford, etwas krank, und kommt Mittwoch oder Donnerstag her. Ich schreibe ihm heute und instruiere ihn so weit, daß Du, wenn Du ihm Sachen schickst, auf geschickte, nicht mit meinen Wegen kollidierende Besorgung rechnen kannst. Die Hauptsache ist, daß alle kaufmännischen Adressen jede nur einmal benutzt wird.
Wir müssen es dahin bringen, daß man künftig nicht mehr von Diebereien, sondern von Stiebereien spricht.
Da ist ja auch der Advokatanwalt Schürmann unter den Verteidigern. Auch dessen Adresse kann für Einlagen benutzt werden. Schneider ist wirklich zu gefährlich.
Die Geschichte mit Bangya ist auch deshalb wichtig: Gesetzt, das Original-Protokollbuch wäre nicht in Hirschs Handschrift, sondern kopiert? Was dann? Stieber hat ohnehin geschworen, er kenne den Hirsch gar nicht.
Werden die Kölner, was ich aber für fast unmöglich halte, wenn wir fortfahren, alle Mittel aufzubieten, um alle informations und Aktenstücke herüberzubefördern, doch verdonnert, so müssen wir unbedingt etwas schreiben. Wo nicht, glaub’ ich, würde es den Effekt der Regierungsniederlage nur abschwächen. Indes kommt’s auch dann noch darauf an. Vor allen Dingen muß von allen Aktenstücken, Affidavits etc. genaue Kopie behalten werden, mit allen Legalisationen pp., denn diese Dinge machen dann eine famose Reihe pièces justificatives19.
Dronke hat mich um 10 sh. gebeten, da er krank und im Pech ist. Wenn das nächste Geld ankommt, also Dienstag, gib sie ihm oder etwas mehr.
Die Adressen schickst Du mir am besten per Pickford oder Carver.
Grüß alle und schreib bald.
Dein
F.E.
Wir führen hier genau Register über alle abgehenden Dokumente, Datum, Beförderungsweg etc.