Lieber Marx,
Hierbei 1 Artikel für Dana – die Sache war nicht anders abzubrechen1. Gelingt es mir, heute abend noch das Ganze2 fertigzubringen, so bring ich’s später noch auf die Post. Einstweilen geht dies, damit Du doch wenigstens etwas zur Zeit erhältst. Übrigens kann D[ana] zur Abwechslung auch einmal mit ³/₄ à /₅ Druckspalten zufrieden sein, besonders wenn er so langsam zahlt.
Ich würde mich gar nicht wundern, wenn der Kölner Prozeß noch einen Monat dauert. Am Montag scheint keine Sitzung gehalten worden zu sein – vielleicht war ein Angeklagter oder ein paar Geschworne krank, oder alle bedurften zwei Rasttage hintereinander. Namentlich bei den famosen Zeugen, die alle nichts auszusagen wissen. Dem Herrn Hentze ist schön auf die Kappe gestiegen worden; Weerth traf diesen Edlen in Hamburg, wo er fürchterlich auf Dich schimpfte – cela t’acquitte de toute obligation envers lui3. Er gestand auch ganz offen das bürgerliche Motiv seiner Wut. – Schreib doch direkt – registered letter4 – an einen der Advokaten und mach sie darauf aufmerksam, daß die Anklage ganz aus den Händen des Herrn Saedt in die des Mouchard Stieber übergegangen, der unter stillschweigendem Konsens des öffentlichen Ministeriums ganz neue juristische Theorien aufstellt:
1. daß es ein Verbrechen ist, wenn ein moralisch beim Prozeß Beteiligter vom Ausland den Advokaten Akten und sonstige Mitteilungen im Interesse der Angeklagten macht und die Polizeilügen eines Stieber als Lügen aufdeckt; daß es ebenfalls ein Verbrechen ist, dergleichen Briefe zu empfangen;
2. daß die Polizei dagegen das Recht hat, sich alle möglichen Verbrechen zu erlauben und sogar damit vor dem Gericht und dem Publikum öffentlich zu renommieren:
a) Diebstahl mit Einbruch – die Erbrechung des Pults von Dietz und die Entwendung der Aktenstücke daraus;
b) Verleitung dazu, eingestandenermaßen durch Geldangebote; ebenso Bestechung;
c) Diebstahl von Akten, die der Verteidigung gehören, indem man von Deinem Memoire für die Advokaten ein Stück abschneidet und zurückbehält; von der Brieferbrechung will ich nicht einmal sprechen, weil die Kerle da nachher wenigstens legale Formen vorzuschieben suchen;
d) falsches Zeugnis und Meineid, indem Herr Stieber absichtlich die Kölner als Beteiligte und Genossen von Cherval etc. hinstellt, was er selbst besser weiß und nachher auch zugibt; indem er namentlich schwört, daß ein Brief erst am 19. Okt. mit der Post in Köln angekommen sei, der schon am 15. da war, indem er seine ganze Lüge vom außerordentlichen Kurier erfindet usw.;
e) Fälschung, indem das angebliche Protokoll direkt von der Polizei geschmiedet und als echt vorgelegt wird, während uns alle Mittel abgeschnitten werden, den Gegenbeweis in die Hände der Verteidiger zu liefern.
Und so weiter.
Wenn die Advokaten sich brav und geschickt benehmen, so kann die Sache nicht mit der Verurteilung der Kölner, sondern mit der Arretierung des Herrn Stieber wegen Meineid und sonstiger preußischer Verbrechen gegen den gottlosen französischen Code pénal endigen.
Ich wollte Dir noch über was anders schreiben, aber ich hab’s total vergessen, da ich mit Weerth, der eben nach Hause kommt, geplaudert habe.
Eben höre ich von ihm, daß Frau Daniels auch als Schutzzeugin zitiert ist – tant mieux5. Die Protokolle werden ein schönes Ende nehmen. Und ce pauvre6 Bermbach scheint gleich ohne weiteres mit aufs Angeklagtenbänkchen gewandert zu sein. Was sie nur diesem unschuldigen armen Teufel wollen mögen!
Dein
F.E.
Manchester, 28. Okt. 1852
per II. Post