1851

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Marx an Hermann Becker
in Köln

[London, um den 1.Februar 1851]

... Du wirst mich aufs höchste verpflichten, wenn Du mir die Briefe von Willich zuschickst.1 Teils ist uns auch ein Teil Eures homerischen Gelächters zu gönnen hier an den Gewässern von Babylon. Und von der anderen Seite benutzt der Mensch die „angebliche“ Verbindung, um damit vor Ausländern zu renommieren und gleichzeitig zu denunzieren. Endlich halte ich es für nötig, daß Du durch mich oder direkt ihm einen Zettel zugehen läßt, worin Du Dir die weitere Korrespondenz höflichst verbittest in Anbetracht, daß der Humor für ihn in London sehr gefahrlos ist, für Euch in Köln aber nicht nur Euch, sondern per Reperkussion unsere Parteigenossen in Deutschland arg treffen kann. Und was wäre fataler und zugleich lächerlicher, als wegen eines Spaßes, der auf der Marotte des „Zimmermanns“ getrieben wird, ans Kreuz genagelt zu werden...

Nach: Anklageschrift gegen P.G. Roeser,
J.G.H. Bürgers, P. Nothjung, W.J. Reiff,
H.H. Becker, R. Daniels, C.W. Otto,
A. Jacobi, I.J. Klein, F. Freiligrath,
Köln 1852.