[London, um den 11. April 1850]
Für Schuberth:
1. Daß jetzt, nach Einsendung des 3. Hefts1, wir baldigst die Abrechnung über das von den 3 Heften Verkaufte und Berichtigung des Saldos erwarten, und soll er schreiben, wenn dies nicht bis zum 15. April geschehen kann. Jedenfalls aber umgehend die Anzeige, wieviel Exemplare von diesem 3. Heft abgezogen und wieviel davon auf feste Rechnung ist. Nur ein paar Hundert mehr als feste Rechnung sollen abgezogen werden.
2. Da Sch[uberth] nicht für nötig hält, daß Herr Hagen als verantwortlicher Herausgeber fungiert, so darf er unter keiner Bedingung ein Wort am Manuskript ändern. Wir erklären ihm hiermit, daß wir, wenn dies doch geschähe, wir sofort die Verbindung mit ihm abbrechen müssen. Hagen ist beauftragt, darauf zu sehn, daß nichts geändert.
3. Da Sch[uberth] an Naut gegen unsre Instruktion nicht 450, sondern nur 300 Exemplare geschickt hat, so wird Naut die ihm etwa fehlenden Exemplare von den 150 nehmen, die Sch[uberth] an Eisen geschickt hat. Wir erwarten ferner, daß die Zusendung der Exemplare an Naut in Zukunft stets zugleich mit denen an Eisen geschieht. Sollten uns wieder Klagen zukommen, so werden wir andre Maßregeln treffen müssen. Desgleichen erwarten wir in Zukunft die Absendung der 50 Exemplare nach London mit dem ersten Steamer nach Fertigwerden des Hefts.
(Ein Brief an Hagen zu schreiben und bei Schub[erth] einzulegen.)