An den Herrn Obersten und zweiten Kommandanten Engels
Mein Herr!
Vorgestern begaben sich zwei Unteroffiziere der 8. Komp., 16. Infanterieregiment, nach meiner Wohnung, um mich privatim zu sprechen. Ich war nach Düsseldorf verreist. Sie wurden daher abgewiesen. Gestern nachmittag fanden sich wieder zwei dieser Herrn ein und verlangten eine Privatunterhaltung.
Ich ließ sie in ein Zimmer führen, wohin ich ihnen alsbald nachfolgte. Ich bat die Herrn Platz zu nehmen und fragte sie, was sie wünschten? Sie erklärten, sie wünschten den Namen des Verfassers des Artikels (Nr. 233 der „N[euen] Rh[einischen] Z[eitung]“ d. d. 28. Februar) gegen Herrn Hauptmann v. Uttenhoven zu erfahren. Ich antwortete den Herrn, 1. daß der fragliche Artikel mich nichts angehe, da er hinter dem Striche stehe, also Inserat sei; 2. daß es ihnen freistehe, eine Gegenerklärung gratis einzurücken; 3. daß es ihnen freistehe, die Zeitung gerichtlich zu belangen. Auf das Bemerken der Herrn, daß die ganze 8te Kompanie sich durch jenes Inserat beleidigt fühle, erwiderte ich, daß nur die Unterschriften aller Glieder der 8ten Kompanie mich [von]1 der Richtigkeit dieser Aussage überzeugen könnte, die übrigens irrelevant sei.
Die Herrn Unteroffiziere erklärten mir hierauf, wenn ich den „Mann“ nicht nenne, „ausliefe“, könnten sie „ihre Leute nicht mehr zurückhalten“, und es würde „Schlimmes absetzen“.
Ich erwiderte den Herrn, durch Drohungen und Einschüchterungsmittel richte man bei mir am allerwenigsten aus. Sie entfernten sich sodann, zwischen den Zähnen murmelnd.
Es muß weit mit der Auflösung der Disziplin gekommen sein, es muß aller Sinn für gesetzliche Ordnung aufgehört haben, wenn die Kompanien gleich Räuberbanden Abgeordnete an einzelne Bürger schicken und ihnen durch Androhungen dieses oder jenes Zugeständnis abtrotzen wollen.
Namentlich begreife ich den Sinn des Satzes nicht: „Wir können unsre Leute nicht mehr zurückhalten.“ Haben diese „Leute“ etwa auf ihre eigne Hand eine Jurisdiktion auszuüben, stehn diesen „Leuten“ noch andre als gesetzliche Rekursmittel zu Gebot?
Ich muß Sie bitten, Herr Oberst, eine Untersuchung über diesen Vorfall einzuleiten und mich über jene sonderbare Anmaßung aufzuklären. Ich würde bedauern, zur Öffentlichkeit meine Zuflucht nehmen zu müssen.
Köln, 3. März [1849]