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Marx an den Polizeirat Wilhelm Stieber
in Berlin
(Entwurf)

[Köln, um den 29.Dezember 1848]

Die Redaktion hat Ihren Brief erhalten und nimmt die aus Frankfurt datierte Berichtigung auf. Was Ihre Drohung mit der Verleumdungsklage betrifft, so geht daraus nur Ihre Unkenntnis des Code pénal hervor, dessen Verleumdungsparagraph nicht auf die in Nr.177 enthaltne Korrespondenz paßt. Zu Ihrer Beruhigung übrigens, daß diese Korrespondenz uns von einem Frankfurter Deputierten1 zugeschickt wurde, ehe die „N[eue] Pr[eußische] Z[eitung]“ dieselbe Nachricht mitteilte. Ihre frühere schlesische Wirksamkeit schien uns den Inhalt besagter Korrespondenz nicht zu widerlegen, obgleich wir andrerseits auffallend fanden, daß Sie Ihre einträglichere und ehrenvollere Berliner Stellung mit einer prekären und zweideutigen, immerhin aber legalen, vertauschen sollten.

Was Ihre Beteuerungen hinsichtlich Ihrer schlesischen Wirksamkeit betrifft, so werden wir Ihnen Material zur Verfügung zu stellen suchen, publice oder privatim, wie Sie wünschen.

Die in Ihrem Briefe enthaltenen Lektionen über Demokratie und demokratische Organe entschuldigen wir mit der Neuheit.