|XII-580b| Smiths „gelegentliche“ Theorie, that corn produces its own demand1 etc.2, von Malthus später mit Wichtigkeit in seiner Renttheorie wiederholt und zum Teil Basis seiner Populationstheorie, sehr bündig ausgesprochen in folgendem:
„Getreide ist rar oder nicht rar im Verhältnis zu seiner Konsumtion. Wenn mehr Mäuler da sind, wird mehr Getreide da sein, weil mehr Hände da sein werden, den Boden zu bebauen; und wenn mehr Getreide da ist, werden mehr Mäuler da sein, da Überfluß die Volkzahl vermehren wird.“ (p. 125 [John Arbuthnot] „An Inquiry into the Connection between the present Price of Provisions, and the Size of Farms, etc. By a Farmer“, Lond. 1773.)
Daher
„kann die Bodenkultur niemals zu weit getrieben werden“. (p. 62.)
Rodberti Phantasie, daß der Samen etc. nicht als Item des Kapitals [in die Rechnung des Pächters] eingeht3, [wird widerlegt] durch die Hunderte von Schriften, die teilweise von farmers selbst im 18. Jahrhundert (namentlich seit den 60er Jahren) erschienen. Dagegen wäre es umgekehrt richtig zu sagen, daß beim farmer die Rente als Item eingeht. Er zählt sie unter die Produktionskosten (und sie gehört zu seinen Produktionskosten).
„Wenn der Getreidepreis fast so hoch ist, wie er sein sollte, was nur durch das Verhältnis bestimmt werden kann, in dem der Bodenwert zum Geldwert steht.“ (l.c. p. 132.)
Wie von dem Moment, wo das Kapital sich der Agrikultur bemächtigt4, in der Vorstellung des farming-capitalist selbst rent nur Abgabe von Profit wird und die ganze surplus value5 as essentially profit6 gefaßt wird:
„Die alte Methode, den Profit des Pächters nach den drei Renten zu berechnen“ (Metairiesystem). In der Kindheit der Agrikultur gab es eine gewissenhafte und gleichmäßige Teilung des Eigentums, wie sie jetzt noch in weniger aufgeklärten Teilen der Welt praktiziert wird … der eine stellt Boden und Kapital, der andere Sachkenntnis und Arbeit zur Verfügung; aber auf einem gut bearbeiteten und guten Boden bereitet die Rente heute die geringste Sorge; sie ist die Summe, die ein Mann als Kapital und in der jährlichen Verausgabung seiner Arbeit anlegen kann, auf die er die Zinsen Geldes oder sein Einkommen zu berechnen hat.“ (p. 34.) |XII-580b|