Karl Marx [Resolutionsentwürfe über die Aufnahmebedingungen für Arbeiterorganisationen in die Internationale Arbeiterassoziation]
I
Arbeiterorganisationen werden eingeladen, der Assoziation geschlossen beizutreten, wobei die Höhe ihres Beitrags ihren Mitteln und ihrem Ermessen überlassen bleibt.
II
Gesellschaften, die der Assoziation beitreten, erhalten das Recht, einen Vertreter in den Zentralrat zu wählen, wobei der Rat sich das Recht vorbehält, diese Vertreter anzunehmen oder abzulehnen.1